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Aus Briefen an die Redaktion

»Ungereimtheiten
bei den Priestern
des Ökologismus«
Dass im Naturschutz offenbar mit zweierlei Maß gemessen wird, ärgert diesen WB-Leser. Er nimmt den Widerstand von Landwirten gegen die Ausgleichsplanung für die A 33 (siehe WB vom 3. Juni) zum Anlass für weitergehende Überlegungen, die auch Fledermäuse einschließen.
Die Ausführungen des Vorsitzenden des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes, Arnold Weßling, zum Landschaftspflegerischen Begleitplan der A33-Planung zeigen auf, wohin völlig überzogene Ideologen-Gesetze in der Praxis führen, unter anderem zu 380 Hektar Ausgleichsfläche für 80 Hektar Landverbrauch für Trasse und Nebenbauten und zu landwirtschaftlich betriebsfremden Auflagen - also unsinnigen.
- Wieso benötigte man für den bereits fertiggestellten A33-Ausbau in Niedersachsen vergleichsweise erheblich weniger Ausgleichsfläche?
- Wieso ist der vom Autobahnbau verschonte Tatenhausener Forst nicht Ausgleichsfläche genug?
- Wieso sind die vom Autobahnbau unmittelbar betroffenen Wohngebiete und Menschen der Stadt Halle keine »Ausgleichsflächen«?
- Wieso reicht der parallel zur A33-Trasse verlaufende Teutoburger Wald nicht als durchgehender Grünzug aus?
- Wieso werden örtliche Landwirte für den Bau einer volkswirtschaftlich dringend benötigten Bundesfernstraße mit einem hohen Anteil ausländischen Güterverkehrs persönlich in Haftung genommen?
- Sollen die Landwirte als verHöhnte »Bauernopfer« einer überbordenden Naturschutzbürokratie herhalten?
- Wo blieben die landschaftspflegerischen Ideale und Naturschutzfunktionäre, als man auf der anderen Seite des Tatenhausener Forstes zwei riesige Gittermaste mit Flügeln aufstellte, die als untypische und überdimensionierte Bauwerke nicht nur das Landschaftsbild sondern auch den Lebensraum der angeblich schützenswerten Bechsteinfledermäuse nachhaltig stören und gefährden?
Für den Schutz einer speziellen Fledermausart -Êwer hat sie schon einmal gesehen? - verlegte man die A33-Trasse in Richtung Stadt, für das benötigte Jagdgebiet der Fledermäuse musste die A33-Trasse nochmals in Richtung »Wohngebiete der Stadt Halle« verschoben werden. Nachdem dieses Werk auf der einen Seite des Tatenhauser Forstes im Konsens gelungen war, errichtete man auf der anderen Seite des Waldes im Jagdgebiet der Fledermäuse zwei Windradgiganten, deren Betrieb nachweislich eine große Gefahr für die gerade mit Millionenaufwand geschützten Fledermäuse darstellen. Als Folge von Über- oder Unterdruck, der bei energieintensiven Luftverwirbelungen entsteht, sterben Fledermäuse an Barotraumata, wenn sie in den Verwirbelungsbereich von Windradflügeln geraten.
Von hochwissenschaftlich begründeten Einwänden der vorher jahrelang aktiven Fledermaus-Funktionäre war im vorliegenden Fall merkwürdigerweise nichts zu hören. Dabei sind sämtliche in Deutschland vorkommenden Fledermausarten nach nationalem und europäischen Recht geschützt.
Abschließend ist also zu fragen, wieso Naturschützer - zum Beispiel der BUND -Êdie Beachtung naturschutzrechtlicher Bestimmungen im Fall des A33-Ausbaues zu 100 Prozent bis zum Exzess verlangen und mit Klagedrohung durchsetzen, auf der anderen Seite beim Errichten von Windkraftanlagen nur zu null Prozent. Die selbsternannte Priesterschaft der Naturreligion des Ökologismus stellt sich selber in Frage, wenn sie Ungereimtheiten der aufgezeigten Art zulässt.

MARTIN WIEHAGE
BUCHENWEG 28
33824 WERTHER

Artikel vom 09.06.2006