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Löhne
Eisenbahn: In den Kinderjahren der Eisenbahn herrschten noch strenge Regeln. So heißt es in der Polizei-Verordnung zur Wallücke-Bahn, dass Singen, Pfeifen und Musizieren während der Fahrt und auf den Haltestellen untersagt ist. Würde diese Regelung aus dem Jahr 1898 heute noch gelten, würde das Bahnhofskonzert am kommenden Sonntag um 15 Uhr nicht veranstaltet werden dürfen. Das wäre doch schade.
© LÖHNER ZEITUNGFolge 710

Artikel vom 09.06.2006