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Fußgängerzone: CDU und FDP einig

»Landeszuschuss nicht gefährden«


Bünde (BZ). Im Hinblick auf die »dringend anstehende Sanierung« des fußläufigen Bereichs von Esch- und Bahnhofstraße sowie der Hangbaumstraße und weiterer unmittelbar abzweigender Nebenstraßen haben sich die Fraktionsspitzen von CDU und FDP auf folgende gemeinsame Position verständigt:
»Wir haben erkannt, dass Teile der Bevölkerung einer aufwendigen Neugestaltung der Innenstadtpflasterung kritisch gegenüber stehen. Nach einer Vielzahl von Gesprächen unserer Fraktionsmitglieder können wir jedoch auch feststellen, dass eine gründliche Sanierung des fußläufigen Bereiches von einer sehr großen Zahl von Bürgerinnen und Bürgern als dringend notwendig erachtet wird.
Angesichts der anstehenden Entscheidungen im Rat und den Fachausschüssen haben sich die beiden Fraktionen auf folgende gemeinsame Eckpunkte festgelegt: Der Straßenuntergrund im fußläufigen Bereich muss komplett erneuert werden. Diese Maßnahme steht in enger Verbindung mit dem zwingend notwendigen Austausch von Versorgungsleitungen. Durch den zeitlichen Ablauf der Sanierung ist sicherzustellen, dass der vom Land NRW zugesicherte zweckgebundene Zuschuss nicht gefährdet wird.
Art und Umfang der Sanierung müssen gewährleisten, dass Anliegerbeiträge von mindestens 50 Prozent des abrechnungsfähigen Betrages erhoben werden können.
Nach dem Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses soll der preiswertesten Lösung der Vorzug gegeben werden. Der Planungsausschuss hat dazu alternativ die Verwendung von Betonstein oder Granit ausgeschrieben. Unter der Voraussetzung, dass die Verlegung des alten Pflasters oder eines neuen Materials die gleichen Lohnkosten erfordert, wird sich eine Kostendifferenz nur beim Kaufpreis eines neuen Pflasters ergeben.
Ein von der Stadtverwaltung eingeholtes Rechtsgutachten bezeichnet das Bürgerbegehren als unzulässig. Sollte eine Ratsmehrheit dennoch für eine Zulässigkeit stimmen, wäre die Bürgermeisterin als Rechtsaufsicht gezwungen, diesen Beschluss anzuhalten. Bevor nicht andere rechtliche Würdigungen zum gegenteiligen Ergebnis kommen, werden sich CDU- und FDP-Fraktion der vorliegenden Rechtsmeinung anschließen.«

Artikel vom 08.06.2006