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Prozess um
Lärmschutz

Termin vor Gericht


Halle (pes). Der Streit um die Kostenabrechnung für die Lärmschutzwand an der Haller Westumgehung geht in die entscheidende Runde. Für Freitag, 8. September, 10 Uhr ist die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Minden angesetzt.
Insgesamt 48 Klagen liegen vor gegen die Bescheide der Stadt, die, gestützt auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, auch die »Altanlieger« an den Kosten für die Lärmschutzwand beteiligen will. Die war eigentlich errichtet worden, damit überhaupt entlang von Tiefem Weg, Mödsiek und Nebenstraßen eine neue Siedlung entstehen konnte. Die Altanlieger wollen dieses Vorgehen allerdings nicht hinnehmen, weil sie größtenteils von der Wand gar nicht profitieren. Teilweise, wie die mit Grundstücken von Sportpark und Trainingsplätzen herangezogenen Gerhard Weber und Udo Hardieck, werden die Kläger sogar von der B 68 verlärmt.
In der Einladung hat das Gericht übrigens angedeutet, dass am 8. September eventuell ein Vergleich vorgeschlagen wird. Danach hätten die klagenden Anlieger nur noch 50 Prozent zu zahlen.

Artikel vom 07.06.2006