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Tageskalender
Anmeldung der Katechumenen der Kirchengemeinde Oppenwehe, 15 bis 18 Uhr Gemeindehaus.
14. Forum Hospiz Lemförde: 19 Uhr Beginn., Dr. Phil. A. Schütte spricht über Soldidarität und Mitleidenschaft statt aktive Sterbehilfe.
Kochspaß für Kinder im Life House, 15.30 bis 17.30 Uhr.
Wassergymnastik und Schwimmen der BSG Levern im Thermalsolebad Bad Oeynhausen.
Sportabzeichen-Aktion des TuS Stemwede, 18 bis 20 Uhr auf dem Sportplatz in Wehdem.
Kindergottesdienst-Helferkreis der Kirchengemeinde Wehdem, 10 Uhr Beginn.
Öffnungszeit des Pfarrbüros Levern, 9 bis 12 Uhr.
Stemweder Computerhilfe im Life House Wehdem, 20 bis 21.30 Uhr, Jugendliche helfen Erwachsene.
Bogenschießen der Desteler Mühlenschützen an der Mühle, 19.30 bis 21 Uhr.
Kirchengemeinde Wehdem: 20 Uhr Kindergottesdienst-Helferkreis.
Herren-Gymnastikgruppe des TuS Stemwede: 19 bis 21 Uhr, Grundschulturnhalle Haldem.
»Dance4Fans«: Tanzkursus des FC Oppenwehe für Kinder ab sieben Jahren und Jugendliche, 16 bis 17 Uhr für Sieben- bis Neunjährige, 17 bis 18 Uhr ab zehn Jahre.
Wirbelsäulengymnastik in Oppenwehe: 19 Uhr Sporthalle.
Notdienst
Apotheken-Notdienst, durchgehend: Philipps-Apotheke, Heuerskamp 4, Pr. Oldendorf, Tel. 0 57 42/52 29, und Neue Apotheke in Lübbecke, Lange Straße 20, Tel 05741/31980.
Bis 20 Uhr: Anker-Apotheke in Rahden, Steinstraße 13, Tel. 057 71/97 02 0.

Polizei ermittelt
Autofahrer
Bad Oeynhausen (WB). Die Polizei hat in Bad Oeynhausen einen Autofahrer ermittelt, der sich nach einem Unfall entfernt hat, ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern. Am frühen Sonntagmorgen geriet der 54-jährige, aus Holland stammende Mann seinem BMW auf der Vlothoer Str. (B 61) nach links von der Fahbahn ab und prallte gegen die dortige Mittelleitplanke. Auf einer Länge von etwa 40 Metern wurde die Fahrbahn mit Schmutz und Fahrzeugteilen verunreinigt.
Glücklicherweise blieb der Fahrer unverletzt, fuhr aber weiter. Er wurde jedoch später ermittelt. Wie sich bei der Überprüfung herausstellte, stand er unter Alkoholeinfluss. Der Mann wird nicht nur eine Strafanzeige wegen Fahrens unter Alkoholeinwirkung und Unfallflucht zu erwarten haben, sondern auch einige Zeit auf seine Fahrerlaubnis verzichten müssen.

Artikel vom 07.06.2006