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Ohne Absicht ins
Gesicht geschlagen

Drei Monate Haft für 32-jährigen Versmolder

Versmold/Halle (hj). Zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten ist gestern ein 32-jähriger Versmolder vom Amtsgericht Halle wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Dem Arbeitslosen wird vorgeworfen, am 20. Dezember 2005 einen Mann durch einen Fußtritt ins Gesicht erheblich verletzt zu haben.

Vier Tage vor Weihnachten begegnete der Angeklagte auf dem Rad-/Gehweg entlang der Rothenfelder Straße seinem Kumpel, dem er schon seit Jahren Geld - etwa 90 Euro - nach einem Kartenspiel schuldet. »Er sagte mir, dass er endlich das Geld haben will, ich es aber nicht habe«, sagte der Angeklagte vor Gericht aus. Darauf hin soll es zwischen beiden zu einer kurzen Rangelei gekommen sein. »Plötzlich lagen wir auf dem Boden, er auf mir drauf und ich habe mich losgestrampelt. Dazu habe ich mit den Füßen getreten und habe ihn dann wohl im Gesicht getroffen. Das geschah jedoch nicht aus Absicht«, entschuldigte sich der Angeklagte zugleich.
Etwas anders schilderte der 42-jährige Geschädigte die Situation. Es habe zwar eine kurze Rangelei gegeben, aber zu Boden sei er nicht gegangen. »Wir ich den Tritt mit dem Fuß erhalten habe, weiß ich nicht mehr. Das kam so plötzlich. Ich habe aber nicht geschlagen.« Die im Gerichtssaal ausgesprochene Entschuldigung seines Spielpartners nahm der Geschädigte sofort an. »Dann kann ich ja wieder ruhigen Gewissens durch Versmold gehen«, entgegnete der Fleischer.
Für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft als auch für Amtsrichter Peeter-Wilhelm Pöld war der eigentliche Ablauf, der schließlich zur Gesichtsverletzung führte, nicht ganz klar. »Hier steht Aussage gegen Aussage. Gegen Notwehr des Angeklagten spricht die Heftigkeit der Fußtritte und Schwere der Verletzungen«, bewertet die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer das Geschehen. Dennoch zeige sich der Angeklagte reumütig und vergebensbereit. Gegen ihn spreche jedoch die Liste von Eintragungen im Strafregister.
Dem beantragten Strafmaß von drei Monaten ohne Bewährung schloss sich auch Richter Pöld an. »Leider sind die drei Bewährungsverfahren, in denen Sie sich derzeit immer noch befinden, nicht positiv verlaufen«, sagte der Richter. »Ich sehe keine positive Sozialprognose. Sie hätten reichlich Chancen gehabt, das zu ändern.«

Artikel vom 02.06.2006