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Wettverbot
erstmal auf
Eis gelegt

Private Büros hoffen

Verl (köh). Die Schließungsverfügungen gegen die beiden privaten Verler Wettbüros werden zunächst auf Eis gelegt. Die sofortige Vollziehung ist damit gestoppt. Dies teilte Ordnungsamtsleiter Werner Landwehr auf Anfrage mit.

Nachdem das Verwaltungsgericht in Minden zugunsten der Wettbüros in Bielefeld einem Widerspruch stattgegeben und die Verwaltungsverfügung in der Leinenstadt gestoppt hat, will das Ordnungsamt der Ölbachgemeinde die weitere juristische Entwicklung erstmal beobachten. »Wir werden erstmal abwarten und uns bei unserem weiteren Vorgehen auf jeden Fall mit den anderen Kommunen im Kreis abstimmen«, erklärte Landwehr.
Die Argumentation der Richter in Minden, bezeichnete Ordnungsamtsleiter Werner Landwehr als »nachvollziehbar«, obwohl die Gerichte ja auch unterschiedlicher Auffassung zum Europarecht seien. Landwehr: »Es gibt da eine bunte Mischung von Argumenten.«
Das Verwaltungsgericht hatte trotz des Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichtes von März die gegen die privaten Wettbüros ergangenen Schließungsverfügungungen erstmal für null und nichtig erklärt, weil seiner Auffassung nach das staatliche Wettmonopol mit dem Europarecht auf Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit nicht vereinbar sei. Das staatliche Monopol sei rechtswidrig, weil es sich nicht an das gebotene Werbeverbot halte und die Spielsucht nicht ausreichend bekämpft werde. »Dies sei durchaus ein Knackpunkt, meinte auch Ordungsamtsleiter Werner Landwehr. Die Stadt Bielefeld will gegen das Mindener Urteil beim Oberverwaltungsgericht in Münster Widerspruch einlegen.
In Verl hat ein Betreiber bereits Widerspruch gegen die behördliche Anordnung angekündigt, die Wettbüros sofort zu schließen. Der Betreiber des zweiten Büros hatte sich persönlich auf dem Amt gemeldet. Beide können nun erstmal durchatmen: Ihre Wettbüros bleiben nun zunächst offen. »Die Leute bekommen die Gelegenheit Rechtsmittel einzulegen und dann müssen wir einfach sehen, wie die Rechtslage sich entwickeln wird«, meinte Landwehr und fügte hinzu: »Weitere Urteile zu dem Thema stehen ja auch noch aus.«

Artikel vom 02.06.2006