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Sollte das Casumer Windrad noch einen »Zwilling« bekommen, befürchten die umliegenden Nachbarn eine zu hohe Lärmbelastung. Foto: Heiko Johanning

Nachbar will Windrad Nr. 2
verhindern

Zu hoher Lärmpegel befürchtet

Von Stefanie Hennigs
Versmold (WB). Das Casumer Windrad dicht an der Ortsgrenze zu Siedinghausen soll keinen Zwilling bekommen. Das fordern die Nachbarn, die eine zu hohe Lärmbelastung befürchten. Gegen den zweiten »Wind-Spargel« in der Nachbarschaft wehren sie sich vor dem Verwaltungsgericht Minden.

Vor vier Jahren war das erste Windrad errichtet worden. »Genehmigt worden waren damals zwei Windenergieanlagen«, sagt Kreis-Sprecherin Beate Balsliemke. Obwohl die beiden Anlagen im Landschaftsschutzgebiet errichtet werden sollten, sei damals eine Befreiung von den Auflagen erteilt worden. Dass das zweite Windrad auch noch errichtet wurde, hatte die Klage verhindert, die in Kürze vor dem Verwaltungsgericht in Minden verhandelt wird. Die Anlieger befürchten, dass die Lärmrichtwerte nicht eingehalten werden, sollte eine zweite Anlage hinzukommen.
Rechtsanwalt Thomas Mock vertritt den Kläger, der am nächsten an der Anlage wohnt und laut Mock stellvertretend für die anderen zehn Nachbarn aus der Umgebung des Windrades klagt. Mock, der sich schon selbst als Betroffener mit dem Thema Windenergieanlagen auseinander gesetzt hat, pocht darauf, dass seit der ersten Genehmigung schon einige Jahre ins Land gegangen sind und stellt in Frage, ob die Anlage überhaupt noch errichtet werden darf. »Denn die genehmigte Anlage hat der Hersteller längst nicht mehr im Programm.« Liefert die bereits stehende Anlage 1800 Kilowatt, sei der Nachfolgetyp heute eine 2300- bis 2500-Kilowatt-Anlage, die vom Schallpegel her deutlich lauter sei. »Diese Anlagen sind so viel leistungsstärker, dass sie eines neuen Genehmigungsverfahrens bedürfen«, erklärt der Rechtsanwalt. Und dies sei für den Standort im Landschaftsschutzgebiet äußerst fraglich -Êdenn im vergangenen Jahr habe das Land per »Winderlass« Landschaftsschutzgebiete als Tabuzonen erklärt.
Natürlich könne die Anlage gedrosselt gefahren werden, um nachts den vorgeschriebenen Richtwert von 45 Dezibel nicht zu überschreiten. »Dies bedeutet aber gleichzeitig eine Ertragsminderung. Dies spreche auch dagegen, die Anlagen ökologisch effizient zu nutzen. »Es sollten nur die subventioniert werden, die auch die ganze Zeit laufen dürfen.« Am 13. Juni soll das Verwaltungsgericht Minden nun darüber entscheiden, wie es weiter geht. »Wenn es bei der einen Anlage bleibt«, sagt Thomas Mock, »werden wir es dabei bewenden lassen.« Ursprünglich seien sogar vier Windräder geplant gewesen. »Dies konnte dank des Engagements der Bürger verhindert werden.«

Artikel vom 02.06.2006