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Aggressiv gegen Polizisten

53-Jähriger muss mit Pfefferspray überwältigt werden

Bad Oeynhausen (WB). Am helllichten Tag hat ein Mann am Montag auf der Bismarckstraße die Fassung verloren.

Laut Polizei begann das aggressive Verhalten gegen 12.30 Uhr in Höhe Haus Nummer 73. Ein 53-jähriger Anwohner soll eine namentlich nicht bekannte Rollerfahrerin verbal und später auch handgreiflich attackiert haben. Dies wurde offenbar von einem 18-jährigen Autofahrer beobachtet. Da der Zeuge nach eigenen Angaben den 53-Jährigen in der Vergangenheit schon einmal bei einem solchen Vorfall beobachtet hatte, wollte er der Rollerfahrerin zu Hilfe eilen. Doch die Frau konnte sich, so die Polizei, losreißen und vom Ort des Geschehens entfernen.
Polizeisprecherin Andrea Weber: »Hiernach kam es dann zunächst zu verbalen Beleidigungen und Drohungen seitens des 53-Jährigen gegenüber dem Zeugen. Da dieser sich nicht weiter provozieren lassen wollte, stieg er wieder in seinen Pkw. Bevor er jedoch starten konnte, war der andere an seinem Fahrzeug und zerrte an der Fahrertür, wobei er dem Zeugen das linke Bein einklemmte.«
Als der Angreifer von dem 18-Jährigen abließ, konnte dieser über Handy die Polizei informieren. Bevor die hinzugerufenen Polizeibeamten eintrafen, war der Mann bereits im Haus verschwunden. Auf Klingeln öffnete der Mann den Beamten die Tür und wurde vom Zeugen zweifelsfrei wiedererkannt.
Wieder die Polizeisprecherin: »Aufgrund des Vorfalls mussten die Personalien des Mannes festgestellt werden. Dies wurde von ihm mehrfach durch falsche Angaben vereitelt. Gegen eine daraufhin angeordnete Mitnahme zur Polizeiwache Bad Oeynhausen versuchte er sich zu sperren. Um einen Angriff abwehren zu können, mussten die Beamten sogar Pfefferspray einsetzen.« Nur so sei der renitente Mann zu fesseln gewesen. Selbst auf dem Transport zur Wache soll er noch versucht haben, einen Beamten zu treten.
Nach Klärung der Sachlage und Personalienfeststellung wurde der polizeibekannte Mann am Montag gegen 16 Uhr wieder entlassen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Beleidigung, Bedrohung, gefährlicher Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

Artikel vom 31.05.2006