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Junge Frau
schlug zu

25-Jährige verurteilt

Herford (cl). Bei Richterin Alea Blöbaum und Oberamtsanwalt Guido Hartmann waren an einem Verhandlungstag nacheinander sieben Prozesse geplatzt - mal hatten die Angeklagten keine Lust gehabt, mal die Zeugen. Doch die Nachmittagsveranstaltung machte fast alles wett, obwohl auch hier gegen fünf fehlende Zeugen Ordnungsgelder von jeweils 200 Euro, ersatzweise vier Tage Ordnungshaft, verhängt werden mussten.

Die Angeklagte Lydia A. (25, Name geändert) erwies sich als schlagfertig: Sie redet viel und schlägt häufig zu. Zwei Tage später war sie übrigens in einem anderen Verfahren als Zeugin geladen und entschuldigte sich wegen ihrer heiseren Stimme. Richterin Blöbaum konnte sich den Kommentar »Das kommt davon, dass Sie pausenlos reden« nicht verkneifen.
Im Januar und Mai 2005 geriet Lydia A. mit anderen jungen Frauen in Streit, beide Male ging es um Männer und Eifersucht. Beiden schlug sie ein blaues Auge. Eine war nicht zum Termin erschienen, die andere nahm die Entschuldigung der Angeklagten in einer tränenreichen Umarmung zwar an, erschien aber nach dem Prozessschluss und verlangte Schmerzensgeld. Auch die Mutter von Lydia A. ist dem Gericht bekannt, nicht zuletzt aus einem Prozess gemeinsam mit dem Tischler und Pseudo-Lehrer Michael N. (46), der derzeit in Detmold wegen sexuellem Missbrauchs vor dem Landgericht sitzt.
Lydia A. differenzierte bei einem Beteiligten feinsinnig: »Das ist nicht mein Freund, das ist nur der Vater meiner Töchter!« Ein Verfahren wurde eingestellt, das andere mit einer Geldstrafe von 450 Euro (30 Tagessätze) geahndet. Die Angeklagte war einschlägig vorbestraft.

Artikel vom 31.05.2006