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Sorgfältige Planung
ist unabdingbar

Steuerrecht in China - ein kleiner Überblick

Von Martin Schrahe
Immer mehr mittelständische Unternehmen nutzen das enorme Wachstumspotential des chinesischen Marktes und gründen eigene Gesellschaften in China. Die chinesische Regierung versucht auch bei der Entwicklung des Steuerrechts mit der wirtschaftlichen Dynamik Schritt zu halten.

Dies zeigt sich in einer Vielzahl von neuen Steuererlassen. Wie bei jedem internationalen Investment ist auch für den Erfolg in China eine sorgfältige Steuerplanung eine wichtige Voraussetzung.
Folgende Problemfelder sollten dabei beachtet werden: Die chinesische Finanzverwaltung gewährt in bestimmten Regionen oder für bestimmte Branchen und Technologien eine Vielzahl von Steuervergünstigungen und sogar zeitlich begrenzte Steuerbefreiungen.
In China ist noch kein Umsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen etabliert, so dass die Vorsteuer z. B. aus dem Einkauf von Anlagevermögen hier die Anschaffungskosten erhöht. Dieser Effekt kann steuergestalterisch abgemildert werden.
Bei Technologietransfers erhebt die chinesische Finanzverwaltung in der Regel eine Quellensteuer. Diese kann zumindest teilweise in Deutschland nicht angerechnet werden und erhöht damit die eigenen Kosten. Bei der Gestaltung von Technologieverträgen sollten Steuerfachleute hinzugezogen werden.
Wer Tochtergesellschaften in China etablieren möchte, sollte sorgfältig die Ermittlung und Dokumentation der Verrechnungspreise vornehmen, da hier eine erhöhte Aufmerksamkeit der Finanzbehörden festzustellen ist.
Das chinesische Steuerrecht ist noch jung und bietet damit viel Raum für Interpretationen und Verhandlungsspielräume der Finanzbehörden. Eine optimale Steuergestaltung erfordert daher auch eine effiziente Kommunikation mit den lokalen Steuerbehörden. So wird z.B. die Besteuerung von Betriebsstätten auf Basis einer Gewinnschätzung vorgenommen, die sich im Rahmen von 10 bis 40 Prozent der Kosten bewegt und mit den Finanzbehörden ausgehandelt wird. Auf den sich entwickelnden Markt in China richtet sich auch immer mehr das Augenmerk der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Beispielsweise haben die Steuerberater von NEXIA China in Shanghai ein »german desk« eingerichtet, mit dem die Mandanten in Deutsch oder Englisch kommunizieren können.

Artikel vom 03.06.2006