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Wettbüro-Urteil
angefochten


Bielefeld (WB). Nach dem überraschenden Wettbüro-Urteil des Verwaltungsgerichts Minden will die Stadt Bielefeld Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. Es könne keine unterschiedlichen Arten von Genehmigungsrecht geben, sagte der Bielefelder Rechtsdezernent Rainer Ludwig. Das Verwaltungsgericht Minden hatte die Schließung von privaten Wettbüros gestoppt, obwohl das Bundesverfassungsgericht Ende März das Monopol auf Wettangebote des staatlichen Anbieters Oddset grundsätzlich bestätigt hatte.
Als Grund für seine Entscheidung hatte das Verwaltungsgericht Minden angegeben, es halte das staatliche Monopol für Sportwetten für rechtswidrig. Oddset halte sich bisher nicht in der gebotenen Weise an das Werbeverbot und bekämpfe nicht in ausreichendem Maße die Spielsucht.

Artikel vom 30.05.2006