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»Darstellung ist
nicht nachvollziehbar«

Gewerbegebiet Gütersloh-Verl: Keller übt Kritik


Gütersloh (SKü). Für Verwunderung sorgt in Borgholzhausen eine Vorlage der Stadt Gütersloh, die sich unter anderem mit dem interkommunalen Gewerbegebiet Borgholzhausen/Versmold beschäftigt. In Gütersloh geht es um die Frage, ob gemeinsam mit der Nachbargemeinde Verl ein interkommunales Gewerbegebiet entwickelt werden soll.
Für die Vorlage haben sich die Gütersloher Stadtplaner über andere interkommunale Gewerbegebiete erkundigt. In der Vorlage ist unter Bezug auf mit den Verantwortlichen der interkommunalen Gewerbegebiete geführte Gespräche unter anderem zu lesen: »Einheitlich jedoch ist zu erkennen, dass die erhofften Vermarktungsgeschwindigkeiten in allen Gemeinden nicht eingetroffen sind. So ist im Gewerbegebiet Borgholzhausen-Versmold bisher ausschließlich ein Gewerbebetrieb mit einem dazugehörenden Autohaus angesiedelt worden. Insgesamt verläuft der Abverkauf schleppend, wobei die allgemeine wirtschaftliche Situation erklärend angeführt wird. Hingewiesen wurde auch auf die Konkurrenzsituation in der eigenen Gemeinde, wenn eigene Gewerbeflächen ebenfalls zur Vermarktung anstehen. Auch unterschiedliche Gewerbesteuern in einem Gewerbegebiet, das auf zwei oder mehr Gemeindeteilen liegt, tragen zur eigenen Konkurrenz bei.«
Auf Nachfrage zeigte sich Bürgermeister Klemens Keller, Vorsteher des Gewerbegebiet-Zweckverbandes, erstaunt über diese Darstellung. Mit ihm habe niemand aus Gütersloh gesprochen. Auch inhaltlich sei die Darstellung nicht zutreffend. Er verwies auf die größte Baustelle der Region. Hier baue der Logistik-Riese Nagel aus Versmold eine neue Betriebsstätte auf 13 Hektar. Mehr als 500 Menschen würden dort arbeiten. Kraftfahrzeug Nagel wolle dort ebenso bauen, außerdem gebe es Ansiedlungspläne eines Tankstellenbetreibers und einer Fastfood-Kette. Weil der Platz eng werde, werde derzeit die Planung für eine Erweiterung des Gewerbegebietes auf 72 Hektar voran getrieben. Für Keller ist die Vorlage nicht nachvollziehbar.

Artikel vom 29.05.2006