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Spezialmarkt gegen Marktordnung

Gewerbeschau: IWS mit Händlern uneinig über Ladenöffnung am Sonntag

Steinhagen (anb). Die Gewerbeschau hat zu Unstimmigkeiten zwischen der IWS und Geschäftsleuten im Ortskern geführt. Denn nicht alle waren mit einem Stand in den Zelten vertreten, wie die IWS-Statuten das vorsehen, wollten aber Sonntag ihre Läden öffnen.

Die IWS hatte daraufhin von ihnen die Zahlung von 150 Euro verlangt - ein Beitrag zu den Kosten der Gewerbeschau, von der sie ja profitierten, so IWS-Chef Hans-Jörg Kern. Bei der Gewerbeschau handele es sich um einen »Spezialmarkt« nach Paragraph 68 der Gewerbeordnung: eine regelmäßige, in größeren Abständen wiederkehrende Veranstaltung mit einem festen Kreis von Teilnehmern und ohne Einfluss auf das Ladenschlussgesetz. Die Läden blieben also zu am Sonntag, ein Verkauf davor sei nicht gestattet.
Und das sieht Sabine Rietz (Pearly Gates), ebenso betroffen wie etwa Astrid Wering (Nur 1 Mal), anders. Und bekommt Rückendeckung von der Gemeinde. Denn für die hat die Marktordnung Gültigkeit: »Man kann niemandem verwehren, die eigenen Flächen vor dem Laden für den Verkauf zu nutzen. Die IWS hat nur für die Veranstaltungsflächen Sondernutzungsrechte erworben«, sagt Bürgermeister Klaus Besser. Sabine Rietz hat nicht gezahlt, ihren Laden aber auch nicht aufgemacht: »Ich wollte keine Angriffsfläche bieten. Ich will mich aber auch nicht zwingen lassen, einen teuren Stand zu mieten, wenn ich selbst Flächen im Ort habe.« Sie wünscht sich einen besseren Austausch mit der IWS und eine bessere Einbindung.

Artikel vom 23.05.2006