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Nach BGH-Urteil: Versicherungen zahlen

Anspruch auf Geld bei vorzeitiger Kündigung


Hamburg (dpa). Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom vergangenen Oktober zahlen die Versicherungen nun Geld an ihre Kunden zurück. Allein elf Kunden der Hamburg-Mannheimer, die eine Sammelklage eingereicht hatten, bekamen von dem Unternehmen im Durchschnitt 570 Euro pro Vertrag nachgezahlt, teilte die Verbraucherzentrale Hamburg gestern mit. Auch andere Unternehmen hätten damit begonnen, Nachzahlungen zu leisten.
Von dem BGH-Urteil können Versicherungskunden profitieren, die zwischen 1994 und 2001 eine Lebensversicherung abgeschlossen und vorzeitig wieder aufgegeben haben. Der BGH hatte geurteilt, dass diese Kunden einen Anspruch darauf hätten, bei einer vorzeitigen Kündigung ungefähr die Hälfte der eingezahlten Gelder zurück zu bekommen. Die Versicherungen hatten laut BGH ihre Vertragsbedingungen zu kompliziert formuliert. So konnten die Versicherungsnehmer nicht erkennen, dass bei einer Kündigung in den ersten Jahren einer Versicherung fast kein Geld zurückfließen würde.
Bei Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen ist es in der Branche üblich, aus den ersten Beiträgen zunächst die Kosten für den Versicherungsabschluss zu begleichen. Von dem BGH-Urteil sind rund sieben Millionen Versicherungskunden betroffen.

Artikel vom 23.05.2006