Leipzig (dpa). Der Bund bleibt auf den jährlichen Kosten von 60 Millionen Euro für den Einsatz der Polizei auf Bahnanlagen sitzen. Er hat nach einem Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die für die Bewachung und Sicherung von Bahnanlagen anfallen. Die Richter hoben Urteile gerichtlicher Vorinstanzen auf. Az.: BVerwG 6 C 22.04