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Geflügel darf
wieder ins Freie

Unbedingt Auflagen beachten

Stemwede/Kreis Minden-Lübbecke (WB). Aufgrund der aktuellen Geflügelpest-Seuchenlage in Deutschland ist es zurzeit möglich, nach vorheriger Risikobewertung die Freilandhaltung von Geflügel wieder zu gestatten.

Für den Kreis Minden-Lübbecke bedeutet dies nach Angaben der Kreisverwaltung, dass bis auf das Feuchtgebiet internationaler Bedeutung »Staustufe Schlüsselburg« im restlichen Kreisgebiet eine Freilandhaltung unter Beachtung bestimmter Auflagen möglich ist. Dazu gehört vor allem die Verpflichtung, die Freilandhaltung sämtlichen Geflügels dem Veterinäramt vorher schriftlich anzuzeigen.
Zur Anzeige kann ein Vordruck verwendet werden, der auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke (www.minden-luebbecke.de) unter dem Link »Aktuelles« abgerufen werden kann. Weiterhin hat der Geflügelhalter besondere Hygienevorschriften zu beachten. So ist sicherzustellen, dass im Freien gehaltenes Geflügel nur an Stellen gefüttert wird, die für wildlebendes Geflügel nicht zugänglich sind. Auch der Zugang zu Wasserflächen, die von Wildvögeln aufgesucht werden können, ist zu unterbinden. Ferner ist der Zutritt betriebsfremder Personen zu Geflügelstandorten auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken und nur mit Schutzkleidung zulässig.
Besondere Auflagen haben Enten- und Gänsehalter zu beachten, die ihre Tiere im Freiland halten wollen. Diese Auflagen sind notwendig, weil Wassergeflügel mit dem Virus der Geflügelpest infiziert werden kann, aber kaum Krankheitsanzeichen ausbildet. Auf diesem Weg kann der Seuchenerreger in Bestände eindringen, ohne frühzeitig erkannt zu werden.
Es gibt daher zwei Möglichkeiten, die für Enten- und Gänsehalter zur Anwendung kommen können. Die Halter von Enten oder Gänsen sind verpflichtet, einmal monatlich ihre Tiere auf das Vorliegen der Geflügelpest durch den Hoftierarzt untersuchen zu lassen. Alternativ dazu können Anzeigertiere (sogenannte Sentineltiere) eingesetzt werden. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Hühner, Perlhühner, Wachteln oder Fasane. Diese würden im Fall einer Infektion frühzeitiger als Enten und Gänse erkranken und verenden und so auf einen möglichen Seuchenausbruch hinweisen. Verendet eines der Sentineltiere, so ist unverzüglich mit dem Veterinäramt Kontakt aufzunehmen.
Detaillierte Informationen können der vom Kreis Minden-Lübbecke erlassenen Allgemeinverfügung entnommen werden. Den Wortlaut der Verfügung sowie ein Merkblatt und das Anzeigeformular sind auf der Homepage
(www.minden-luebbecke.de) unter »Aktuelles« eingestellt. Weitere Auskünfte sind auch telefonisch unter den Rufnummern 0 571/807-23 61 oder -23 90 erhältlich.
Alle dem Veterinäramt bisher gemeldeten Enten- und Gänsehalter werden in Kürze ein ausführliches Infoschreiben erhalten.
Diese Regelungen gelten vorerst bis zum 15. August und können jederzeit wieder verschärft werden, wenn die regionale Seuchenlage dieses erfordert.
Das Mindner Veterinäramt weist alle Geflügelhalter darauf hin, dass mit dem Vogelzug im Herbst bundesweit eine erneute Aufstallungsverpflichtung zu erwarten ist. Dies sollte berücksichtigt werden, sofern jemand beabsichtigt, seinen Geflügelbestand aufzustocken. Die Tierzahl sollte sich an der vorhandenen Stallkapazität orientieren.

Artikel vom 19.05.2006