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Eschstraße: Rat
entscheidet in
Sondersitzung

Termin voraussichtlich Anfang Juni


Bünde (grot). Anfang Juni wird der Rat zu einer Sondersitzung einberufen, um eine Entscheidung bezüglich des Bürgerbegehrens des »Akionskreis gegen die Luxussanierung der Eschstraße« zu treffen. Das hat der Stadtrat am Dienstagabend auf Antrag der Grünen beschlossen. Deren Abgeordneter Wilfried Kura hatte zunächst eine außerordentiche Ratssitzung am 30. Mai gefordert. Die Verwaltung jedoch winkte ab: So kurzfristig könne sie keine Vorlage erstellen, hielt Beigeordneter Heinz Brockmeier fest.
Dabei sei das Auszählen der Unterschriften (gebraucht werden exakt 2653) nicht das Problem. Die Daten würden bis Ende der Woche abgeglichen, betonte Hildegard Lusmöller für die Verwaltungsspitze. Dem Verlangen der Initiative nach »sofortiger Prüfung der Listen« könne also entsprochen werden. In einem zweiten Schritt aber müssten »Fragestelung, Begründung und Kostendeckungsvorschag« überprüft werden. Brockmeier: »Wir sind zurzeit in der rechtlichen Prüfung«. Die werde jedoch bis zur außerordentlichen Ratssitzung, deren Termin noch nicht feststeht, abgeschlossen sein, versicherte Brockmeier.
Kura begründete die schnelle Behandlung des Bürgerbegehrens mit der Befürchtung, es könnten »vollendete Tatsachen geschaffen werden«, bevor der zu erwartende Bürgerentscheid gelaufen sei. Zur Erinnerung: Lehnt der Rat im Juni die im Bürgerbegehren gestellten Forderungen ab, muss ein Bürgerentscheid vorbereitet werden. Etwa 7000 Wählerstimen wären notwendig, um einen Ratsbeschluss für die so genannte Luxussanierung aufzuheben. Im September könnte dieser Urnengang stattfinden. Ende August aber, so der Zeitplan, soll der Planungsausschuss bereits Aufträge für die Maßnahme vergeben.
Die Grünen werden deshalb in der Sondersitzung beantragen, dass Aufagsvergaben erst genehmigt werden, wenn das Ergebnis des Bürgerbescheids feststeht. Kostenträchtige Vergaben, die vorab wirksam würden, argumentierte Wilfried Kura, könnten das Wahlverhalten deutlich beeinflussen.
Beigeordneter Brockmeier, der am Dienstagabend die erkrankte Bürgermeisterin als Sprecher der Verwaltung vertrat, bestätigte, dass laufende Bürgerbegehren keinerlei aufschiebende Wirkung hätten. Es sei allein Sache des Rates, dass unter Umstände zu ändern oder nicht zu ändern.
Friedel Heitkamp (CDU) sah eine »eindeutige Rechtslage«. Die Gemeindeordnung NRW sehe nun einmal kein Aufschiebungsgebot vor.
Wohl aber in anderen Bundesländern wie etwa dem Freistaat Bayern, konterte Dr. Elmar Holstiege (Grüne). Mit dem Schaffen vollendeter Tatsachen würden Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ad absurdum geführt, das Anliegen der Gegner der »Luxussanierung« von »hinten herum ausgehebelt«. Wer dies befürworte, dürfe nicht mehr über Politikverdrossenheit in der Bevölkerung klagen, sagte Holstiege. Das wäre ausgesprochen »schlechter politischer Stil«.

Artikel vom 18.05.2006