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Tagesmütter brauchen Pflegeerlaubnis

Jugendämter reagieren auf neues Gesetz - Qualifizierung mit VHS


Paderborn (WV). Wer als Tagesmutter oder Tagesvater sein Geld verdient, der darf dies seit Anfang des Jahres nicht mehr einfach so tun. Bestimmte Voraussetzungen müssen nach dem Kinder- und Jugendhilfe-Weiterentwicklungsgesetz erfüllt werden. Darauf machen die Jugendämter von Stadt und Kreis Paderborn aufmerksam. Wer demnach »Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut«, der benötigt jetzt eine Pflegeerlaubnis, die das Jugendamt ausstellt. Bewerber müssen über grundlegende Kenntnisse in der Kinderpflege verfügen und diese nachweisen, außerdem sollen die Räume der Tagespflegestelle kindgerecht eingerichtet sein.
Die Jugendämter bieten auf Grund der neuen Bestimmungen Tagesmüttern und Tagesvätern Beratung und Vermittlung an. Qualifizierungskurse finden in Kooperation mit den Volkshochschulen statt. Wer Genaues wissen möchte, kann sich an folgende Kontaktpersonen wenden: Marina Düchting im Kreisjugendamt (Tel. 05251/308-616), Ruth Rustemeyer (Ruf 05251/88-1664), Beate Michalik (Ruf 88-2008), Martina Meier (Ruf 88-1669) oder Cornelia Thorwesten (Ruf 88-1577) im Stadtjugendamt.

Artikel vom 18.05.2006