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»Bei Rentenpflicht droht GmbH Pleite«

Mittelständler nach Gerichtsurteil besorgt


Kreis Paderborn (WV). Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) im Kreis Paderborn warnt vor den Folgen, die eine Rentenpflicht von GmbH-Geschäftsführern nach sich ziehen würde. »Fast ein Drittel der betroffenen Geschäftsführer hat in einer aktuellen Umfrage angegeben, dass ihre GmbH Insolvenz anmelden müsste, sollte sich die Rentenpflicht durchsetzenÜ, sagt Kreisgeschäftsführer Franz-Friedrich Schröter.
Das Bundessozialgericht in Kassel hatte im November 2005 entschieden, dass Gesellschafter-Geschäftsführer rentenversicherungspflichtig sind, wenn sie nur einen einzigen Arbeitgeber, nämlich die GmbH, haben. Die Tragweite dieser Ausweitung der Versicherungspflicht hat der BVMW in einer Blitzumfrage ermittelt. Danach wären von den mehr als 1 000 befragten mittelständischen Unternehmern 66 Prozent von der Entscheidung des Bundessozialgerichts betroffen. Ein Viertel der Geschäftsführer müsste sogar rückwirkende Beitragszahlungen von mehr als 60.000 Euro zahlen.
»Wenn die Unternehmer zusätzlich zu ihrer privaten Altersvorsorge diese Summen an die Rentenkasse entrichten müssten, würde dies für Tausende die Insolvenz bedeuten«, befürchtet der BVMW-Kreisgeschäftsführer. Diese Zahlen seien auf das Kreisgebiet Paderborn übertragbar. Auch hier drohten vielen GmbHs hohe Nachzahlungen und sogar die Pleite«.
Weil die Konsequenzen selbst den Deutschen Rentenversiche-rungsbund schreckten, sei man dort zu der Entscheidung gelangt, das Urteil des Bundessozialgerichts zur Rentenversicherungspflicht zunächst als Einzelfallentscheidung zu betrachten. »Das ist ein Schritt in die richtige Richtung«, sagt Franz-Friedrich Schröter. Allerdings bedeute dies noch keine Rechtssicherheit für den Mittelstand. Schröter: »Wir brauchen jetzt eine definitive Klarstellung durch die Politik«.

Artikel vom 17.05.2006