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Taxifahrer lag
im Kofferraum

Mildes Urteil für einen Raubüberfall

Von Jens Heinze
Paderborn / Bielefeld (WV). Mit dem Überfall auf einen Paderborner Taxifahrer vom Juli 2005 beschäftigte sich jetzt das Bielefelder Landgericht.

Bei der Urteilsfindung der Vierten Großen Strafkammer ist einer der Täter, ein 19-jähriger Bielefelder, mit dem sprichwörtlichen »blauen Auge« davon gekommen. Der Auszubildende wurde wegen des Überfalls auf den Taxifahrer zu einem Jahr und neun Monaten Jugendstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Außerdem muss der Angeklagte Thomas K. (Name geändert) dem 31-jährigen Opfer, einem Studenten aus Borchen, 3000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Am 23. Juli vergangenen Jahres war es in der Paderborner Innenstadt zu dem Überfall gekommen. Thomas K. und ein ebenfalls aus Bielefeld stammender Komplize hatten sich verabredet, einen Taxifahrer »abzuziehen«. So stieg das kriminelle Duo am Westerntor zu dem 31-Jährigen ins Auto und dirigierte ihn zur Sparkassenfiliale Franz-Egon-Straße. Dort angekommen, drückte der auf der Rückbank sitzende Komplize dem Fahrer eine Gaspistole ins Genick. Der 31-Jährige musste neben seiner Fahrerbörse und dem privaten Portmonee noch die EC-Karte samt Geheimnummer rausrücken.
Mit der Geldkarte hob Thomas K. in Paderborn und Bielefeld 365 Euro ab; die Gesamtbeute betrug etwa 800 Euro. Der Taxifahrer wurde auf den dunklen Parkplatz eines Supermarktes an der Rathenau-Straße dirigiert, wo ihn die Räuber im Kofferraum seines Kombis einsperrten. Der Überfallene konnte sich aber befreien und bei der Taxizentrale Alarm schlagen.
Bei der Strafzumessung hielt die Vierte Große Strafkammer dem geständigen Angeklagten zugute, dass die Tat wohl ein einmaliger Ausrutscher gewesen sei. So habe Thomas K., nachdem er von der Polizei überführt worden war, von Anfang an an der Aufklärung des Falles mitgearbeitet und unter anderem seinen Mittäter benannt. Die Kammer unterstellte den 19-Jährigen der Aufsicht eines Bewährungshelfers und ordnete an, dass der junge Bielefelder seine Lehre fortsetzen muss. Außerdem wurde die Zahlung des Schmerzensgeldes an strenge Auflagen gebunden: Sollte Thomas K. mit den zehn Raten zu je 300 Euro in Verzug kommen, kann die Bewährungsstrafe widerrufen werden.

Artikel vom 15.05.2006