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Leserbrief
Unbelehrbare gefährden sich und andere


Seinem Ärger über das rücksichtslose Verhalten einiger Verkehrsteilnehmer macht dieser Leser Luft.

Es ist erschreckend und immer auffälliger, wie einige Verkehrsteilnehmer auf den Straßen unterwegs sind. Am letzten Samstag haben bei Geschwindigkeitskontrollen auf der Oberen Straße gleich mehrere Fahrzeuge die Höchstgeschwindigkeit überschritten, wobei ein Motorradfahrer gleich mit 140 Stundenkilometern erwischt wurde. Man darf gar nicht daran denken, dass dort auch Fahrradfahrer, Fußgänger und Tiere unterwegs sind.
Das gleiche passiert täglich mehrmals auf der Fürstenallee. Hier wird man von besonders eiligen Fahrzeugführern oft rücksichtslos überholt, trotz Geschwindigkeitsbegrenzung und Überholverbot. An die 60 Stundenkilometer vom Haverkampsee bis zur Einmündung B 1 halten sich nur wenige, die durchgezogene weiße Linie in der Knickwegkurve wird sehr oft überfahren.
Bei Kontrollen im Kreis Lippe in der Nacht zum Sonntag fielen 406 Fahrzeugführer auf, die sich nicht an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten hielten. Das ist Alltag auf den Straßen. Das Telefonieren mit Handy am Ohr während der Fahrt kommt bei vielen Teilnehmern dazu. Am 11. Mai kamen mir zwischen Oesterholz und Schlangen um 7.50 Uhr insgesamt sechs ganz eindeutig telefonierende Handybenutzer entgegen, auf dem Rückweg drei. Einer kam beim Abbiegen vom Steinweg in die Fürstenallee telefonierend halb auf meine Fahrbahn, ohne das Stoppschild beachtet zu haben.
Am Mittwochnachmittag kamen mir auf der Sandstraße zwei junge Mädchen mit Motorroller, ohne Schutzhelm auf dem Kopf und ohne die Vorfahrtsregeln zu beachten, entgegen. Ein Helm hing ungenutzt am Lenker. Nicht auszudenken, wenn sie mal stürzen und Kopfverletzungen erleiden. Dann läutet am nächsten Tag um 12 Uhr bei uns die Totenglocke.
Dass ich mit meinen Zeilen nichts ändern werde, ist mir klar. Aber vielleicht denken einige Verkehrsteilnehmer mal darüber nach, denn es gibt noch viele andere Verkehrsteilnehmer, die sich zumindest bemühen, die allgemein verbindlichen Straßenverkehrsregeln einzuhalten.
HANS GRÜNTGENS
33189 Schlangen

Artikel vom 13.05.2006