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Geflügel darf raus: Nur
Delbrück Risikogebiet

Landrat Müller: »Also am besten Fax ab und Tür auf«

Kreis Paderborn (WV). Sämtliches Geflügel darf im Kreis Paderborn wieder den Stall verlassen. Das hat Landrat Manfred Müller verordnet. Die Geflügelzüchter müssen ihren Bestand lediglich beim Kreisveterinäramt per Fax oder eMail anzeigen. Delbrück ist allerdings Risikogebiet: Mit Ausnahme von Bentfeld und Ostenland müssen Delbrücker Geflügelzüchter eine Freilandhaltung vorher beantragen.

Die Delbrücker Ortsteile mit ihrer hohen Geflügeldichte gelten als Risikogebiet im Sinne der Geflügelaufstallungs-Verordnung: Hier müssen die Geflügelhalter einen Antrag auf Freilandhaltung beim Kreisveterinäramt stellen. Ausgenommen sind die Ortsteile Bentfeld und Ostenland. Sie sind wie das übrige Paderborner Land Nicht-Risikogebiet: Hier muss die Freilandhaltung lediglich angezeigt werden. Das geht ganz fix per eMail (fb39@kreis-paderborn.de) oder Fax (05251/308 488). Ein entsprechender Vordruck steht auf den Internetseiten des Kreises Paderborn (www.kreis-paderborn.de) zum Download bereit. Landrat Müller: »Also am besten gleich Fax ab und Tür auf«.
Der Landrat ist erleichtert: »Durch die Möglichkeit, Risikogebiete und Nichtrisikogebiete festlegen zu dürfen, ist der Weg frei gemacht worden für diese einfache und praktikable Lösung. Die Kreisveterinäre haben blitzschnell gearbeitet, ich bin sehr dankbar für dieses Ergebnis«, so Müller.
Mit Hilfe der Allgemeinverfügung ist somit ab sofort die generelle Freilandhaltung in so genannten Nicht-Risikogebieten möglich. Das ist der gesamte Kreis Paderborn mit Ausnahme Delbrück: Anreppen, Boke, Delbrück, Hagen, Lippling, Schöning, Steinhorst und Westenholz gelten als Risikogebiet. In diesen Ortsteilen kann das Geflügel nur auf Antrag raus, der von den Kreisveteriänen zu prüfen ist. In Einzelfällen können somit auch hier einige Türen geöffnet werden.
Weiterhin gilt: Enten und Gänse müssen auch im Freien getrennt von anderem Geflügel gehalten und monatlich virologisch untersucht werden. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme: Wenn Enten und Gänse mit einer bestimmten Anzahl von Hühnern gehalten werden, dann entfällt diese Untersuchungspflicht. Das hat den Hintergrund, dass Enten und Gänse Überträger der Geflügelpest sind und Hühner sehr viel schneller erkranken, so dass der Virus rasch auffällt.
Nach wie vor gelten zudem die bereits bekannten Dokumentationspflichten und strengen Hygienevorschriften. Sämtliche Vorschriften können in der Allgemeinverfügung nachgelesen werden, die ebenfalls im Internet zum Herunterladen bereit stehen.
www.kreis-paderborn.de

Artikel vom 13.05.2006