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Viele Hiebe und
Flasche an Kopf

Imam in Werther verprügelt

Werther/Halle (SKü). Es war eine Massenschlägerei, bei der auch einiges Blut floss. Doch nach dreieinhalb Stunden Verhandlung gestern vorm Amtsgericht wurde das Verfahren gegen drei Angeklagte gegen Auflagen eingestellt.

Brennpunkt des Geschehens am 24. Juni 2005 kurz vor Mitternacht war ein städtisches Mietshaus an der Enger Straße, Nähe Penny-Markt. Hier lebte unter anderem eine kurdische Familie, deren männliches Oberhaupt Imam (Vorbeter) in einer Moschee ist. Zugleich lebte in dem Haus eine junge Dame, deren Umgang und ausgeprägte Feierfreude mit vielen Freunden immer wieder zu Ärger führte. Die Rede war von insgesamt 18 Polizeieinsätzen. Die kurdische Familie berichtete vor Gericht von immerwährenden Provokationen, wie jungen Menschen, die nackt durchs Haus liefen, und sogar von Sex unterm Fenster des gläubigen Familienoberhauptes.
Insbesondere der 20-jährige Bruder der lebensfrohen Mitmieterin sorgte durch verschiedene Akionen für soviel Ärger, dass er von der Stadt Werther als Eigentümerin ein Haus- und Grundstücksverbot bekam. Darum kümmerte er sich herzlich wenig, als er an jenem späten Sommerabend erneut seine Schwester »besuchen« wollte. Der 23-jährige Sohn des Imam wollte ihn mit Hinweis auf das Hausverbot aufhalten und schon entwickelte sich eine Keilerei, die sich schnell ausweitete.
Zehn bis 15 Personen sollen involviert gewesen sein, darunter auch zwei Deutschrussen (23 und 26 Jahre alt). Nachbarn kamen hinzu, um zu »schlichten«, die wiederum blaue Augen und dicke Lippen davontrugen. Es hagelte Hiebe, Metallstühle flogen und der Imam bekam eine Bierflasche auf dem Kopf zertrümmert, musste auch ins Krankenhaus. Von wem und wie, das ließ bei vielen widersprüchlichen Aussagen nicht mehr klären, weshalb Richter Hunke noch vor Vernehmung aller neun geladenen Zeugen auf eine Einstellung des Verfahrens drängte.
Die beiden angeklagten Deutschrussen, beide keine unbeschriebenen Blätter, der eine sogar mit einer laufenden Bewährungsstrafe, bekamen jeweils 120 Sozialstunden aufgebrummt. Der 20-Jährige wiederum, der wegen seines »Aus-der-Haut-fahren« und auch Volksverhetzung mehrfach mit Justitia zu tun hatte und unter Betreuung steht, muss einen sozialen Trainingskurs und weitere 60 Sozialstunden absolvieren.

Artikel vom 12.05.2006