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Steuerrecht für
Gründerinnen
Kreis Gütersloh (WB). Zum Thema Steuerwissen lädt die Regionalstelle Frau und Beruf im Kreis Gütersloh alle interessierten Gründerinnen und Unternehmerinnen ein. Gabriele Drinda-Obermann, Ansprechpartnerin bei steuerlichen Fragen zum Thema Existenzgründung im Finanzamt Bielefeld-Außenstadt, wird am Donnerstag, 18. Mai, ab 20 Uhr im Parkbad Gütersloh, Am Parkbad 7, sprechen. Die Fachfrau wird Interessierte mit steuerlichen Regelungen und Vordrucken vertraut machen und versuchen Schwellenängste zu diesem »ungeliebten Geschäftspartner abzubauen«. Eine der wichtigsten Gründungsaufgaben ist es, unternehmensbezogene Steuerarten und die Pflichten gegenüber dem Finanzamt kennen zu lernen. Es gehört zum unternehmerischen Werkzeug, über ein Grundwissen in Sachen Steuern zu verfügen. Was muss man beim Schritt in die Selbstständigkeit beachten? Mit welchen steuerlichen Belastungen hat die Unternehmerin zu rechnen? Welche Rechtsform ist die günstigste oder wie ist der Gewinn grundsätzlich zu ermitteln? Für nähere Informationen und Anmeldungen steht Delila Orgel von der Regionalstelle »Frau und Beruf« zur Verfügung, Tel. 0 52 41/21 01-208 oder e-mail: delila.orgel@gt-net.de

Schaden und
Nutzen der Sonne
Oerlinghausen (WB). Das Gesundheitsforum im Evangelischen Altenzentrum Oerlinghausen, Robert-Koch-Straße, hat am Donnerstag, 18. Mai, Dr. Dippel, Chefarzt der Hautklinik in Lemgo, zu Gast. Er beschäftigt sich in seinem Vortrag mit der Problematik der Sonnenbestrahlung für die Haut, wie vorschnelle Hautalterung und Tumorerkrankungen. Welche Möglichkeiten der Therapie gibt es? Andererseits zeigt Dr. Dippel den großen Nutzen einer wohldosierten Sonnenbestrahlung auf. Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr. Der Eintritt ist wie immer frei.

Schützen treffen
sich am Forellkrug
Schloß Holte-Stukenbrock (WB). Die St.-Johannes-Schützen aus Stukenbrock besuchen an diesem Sonntag das Schützenfest in Stukenbrock-Senne. Treffpunkt ist im 14.45 Uhr an der Gaststätte »Forellkrug«.

Neue Förderung
im Wohnungsbau
Kreis Gütersloh (WB). Das Land NRW hat für dieses Jahr ein neues Wohnraumförderungsprogramm und neue Bestimmungen dazu bekanntgegeben. In der Wohneigentumsförderung wird der Kreis der Förderberechtigten erweitert und die Förderdarlehen werden erhöht. Förderberechtigt sind Familien mit mindestens einem Kind oder einem behinderten Angehörigen im Rahmen der Einkommensgrenzen. Beim Kreis Gütersloh stehen zum Thema Eigentumsförderung Ludger Werner, Tel 0 52 41/85-19 51, zum Mietwohnungsbau und Bestandsförderung Andreas Holtkamp, Tel. 0 52 41/85-19 05 zur Verfügung

Artikel vom 13.05.2006