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Schlüssel
weg: Land
muss zahlen

»Ohrfeige für den RP«


Von Manfred Köhler
Verl/Minden (WB). Von grober Fahrlässigkeit geht das Verwaltungsgericht Minden im Falle eines Verler Hauptschullehrers aus, dem 2004 ein Schlüssel abhanden gekommen war. Das Land Nordrhein-Westfalen soll nun die seinerzeit von der Gemeinde für eine neue Schlüsselanlage gezahlten 7848,91 Euro zurückerstatten. Die Freude ist beim Rechtsbeistand der Gemeinde, dem Anwaltsbüro Küpper & Scholz, verhalten, denn die Bezirksregierung hat bereits Berufung angekündigt. »Das ist nicht zu verstehen«, meint Rechtsanwalt Joachim Scholz. Schließlich sei der Lehrer gegen solche Fälle versichert, so dass ihm kein Schaden entstehe, wenn das Land ihn in Regress nehme.
Das sieht Bürgermeister Paul Hermreck gelassener: »Wir haben gewonnen«, freut er sich und versteht das Urteil als »eine klatschende Ohrfeige für die Bezirksregierung«, die sich in dieser Sache »sehr arrogant« verhalten und »schlampig recherchiert« habe. Hermreck: »Das Urteil ist eindeutig, Herr Scholz hat uns sehr gut vertreten. Viele Kommunen haben uns die Daumen gedrückt und freuen sich mit uns.«
Zu dem Verlust des Schlüsselbundes, an dem sich unter anderem Schlüssel für die Eingangstür der Hauptschule und ein Schlüssel für die Klassenräume befanden, kam es im März 2004, als der inzwischen pensionierte Pädagoge den Medienraum aufschloss, um einen Schüler eine Arbeit nachschreiben zu lassen. Er ließ den Schlüssel außen stecken, schloss die Tür des Medienraumes und ging zum Unterricht in seinen gegenüber liegenden Klassenraum. Gegen Ende der Unterrichtsstunde bemerkte er den Verlust seines Schlüsselbundes und eilte zum Medienraum. Da fehlte von dem Schlüsselbund jedoch jede Spur. Die Gemeinde ließ die Anlage umgehend auswechseln und bat die Bezirksregierung um Regelung des Schadens auf dem Wege der »Drittschadensliquidation«. Sie berief sich auf das Beamtengesetz und verwies auf die Haftpflichtversicherung des Lehrers. Der RP lehnte ab, die Gemeinde klagte.

Artikel vom 12.05.2006