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Freilandhaltung von Geflügel wieder möglich

Veterinäramt des Kreises Herford hat die Vorschriften für Geflügelhalter gestern gelockert


Bünde/Rödinghausen/Kirchlengern (BZ). Seit gestern ist im Kreis Herford wieder die Haltung von Geflügel im Freien möglich.
Mit der am Mittwoch in Kraft getretenen neuen Geflügelaufstallungsverordnung hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zwar die grundsätzliche Stallpflicht für Geflügel bestätigt, gleichzeitig aber die Möglichkeit geschaffen, dass eine Freilandhaltung außerhalb so genannter Risikogebiete wieder möglich ist.
»Da im Kreis Herford bislang keiner der zahlreichen untersuchten Wildvögel das Geflügelpestvirus in sich trug und der Kreis kein bedeutendes Wasservogelrast- beziehungsweise -brutgebiet darstellt, haben wir heute beschlossen, dass im gesamten Kreisgebiet wieder Geflügel im Freien gehalten werden darf«, erklärt Dr. Tanja Hochstetter vom Veterinäramt des Kreises Herford.
Geflügelhalter, die von dieser generellen Ausnahmegenehmigung Gebrauch machen wollen, haben dem Kreis Herford dies unverzüglich anzuzeigen. Daneben müssen eine Reihe weiterer Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände beachtet werden.
So sind insbesondere Enten und Gänse getrennt von sonstigem Geflügel zu halten und mindestens monatlich auf Geflügelpest zu untersuchen. Außerdem haben alle Geflügelhalter - unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere - strenge Hygienevorschriften zu beachten, die bisher nur von großen Geflügelhaltungen einzuhalten waren. »Wer seine Tiere weiterhin im Stall oder in einer Voliere halten möchte, braucht diese Auflagen jedoch nicht zu beachten. Bestehende Stallungen und Volieren sollten auf jeden Fall verfügbar bleiben, da bei geänderter Seuchenlage beziehungsweise zu Beginn des Vogelzuges im Herbst eine erneute Stallpflicht nicht auszuschließen ist«, sagt Dr. Hochstetter.
Weitere Informationen zu diesem Thema können auch auf der Internetseite des Kreises Herford unter der Adresse www.kreis-herford.de abgerufen werden.

Artikel vom 12.05.2006