12.05.2006
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Carsten Wilhelm
Wilhelm wird freigestellt und erhält eine Abfindung von 3000 Euro. Arbeitsgerichtsdirektor Heinz-Werner Heege stellte klar, dass das Gericht einen Vergleich für angezeigt halte, weil »keine gedeihliche Zusammenarbeit« mehr zu erwarten sei.
Zwischen Carsten Wilhelm und dem CDU-Kreisvorsitzendem Wolfgang Aßbrock war es offensichtlich bereits im vergangenen Jahr zu erheblichen Spannungen gekommen. Die Kreisgeschäftsstelle sei seit Februar 2005 »personell absolut unterbesetzt« gewesen, schilderte Wilhelm. Zusammen mit einer Ganztagskraft habe er die Arbeiten erledigen müssen. Dabei habe die Vorbereitung des Wahlkampfes absoluten Vorrang gehabt.
Als Kündigungsgrund wurde die Beschäftigung und Entlohnung eines Informatikers genannt, den der Geschäftsführer »unregelmäßig, stundenweise und nach Bedarf« für Arbeiten an der EDV und Aushilfen angeheuert hatte.
Die vorschriftsmäßige Anmeldung des Beschäftigungsverhältnisses unterblieb jedoch, wie Wilhelms Rechtsanwalt Eckart Bracksiek (Lemgo) einräumte.
Artikel vom 12.05.2006