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Fragen an . .

Meinolf Päsch, Sprecher E.ON

Zum 1. Januar hat der heimische Energieversorger E.ON Westfalen Weser (EWW) zuletzt seine Strompreise um 6,8 Prozent erhöht. Zum 1. Juli soll die nächste Preisanhebung kommen. Der Antrag liegt in Düsseldorf vor. Kunden sind verunsichert und irritiert. Hubertus Hartmann fragte den Unternehmenssprecher.

Wie stehen die Strompreise von E.ON Westfalen Weser im Vergleich zu anderen Anbietern?
Meinolf Päsch: Aktuelle Vergleiche zeigen, dass wir zur Gruppe der günstigen Anbieter in Deutschland und damit auch in NRW gehört. Im eigenen Netzgebiet ist uns kein günstigerer Stromanbieter bekannt. Wir haben diese gute Position, obwohl wir wie viele andere Energieversorger in Deutschland zum 1. Januar die Strompreise erhöhen mussten.

Ist es richtig, dass E.ON Westfalen Weser einen neuen Strompreisantrag gestellt hat?
Meinolf Päsch: Unser Unternehmen hat Ende März formal einen Antrag zur Strompreisanpassung an das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW gestellt. Der Antrag berücksichtigt im Gegensatz zur bisherigen Antragsstruktur die Vorgaben des neuen Energiewirtschaftsgesetzes. Er beinhaltet damit zum einen den Bereich Netznutzungsentgelte und zum anderen den Bereich »Energiepreis«, der sich im Wesentlichen aus Beschaffungs- und Vertriebskosten zusammensetzt.

Welche Preisanpassung haben Sie denn beantragt?
Meinolf Päsch: Theoretisch würde sich eine Preiserhöhung von 1,91 Cent je Kilowattstunde ergeben. Dieser Wert ist ein theoretischer Wert, weil wir bereits dem Ministerium mitgeteilt haben, dass bei der endgültigen Genehmigung die Netznutzungsentgelte berücksichtigt werden sollen. Es war zu erwarten, dass diese Entgelte bis zum 1. Mai vorliegen. Sobald uns die genehmigten Entgelte vorliegen, werden wir sie dem Ministerium schnellstmöglich zuleiten. Vor diesem Hintergrund ist eine Aussage über die tatsächliche Strompreisanpassung verfrüht. Ob überhaupt, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt eine Anhebung erfolgt, entscheidet das Ministerium zu einem späteren Zeitpunkt.

Ist der Antrag, wie es zunächst hieß, nun abgelehnt oder nicht?
Meinolf Päsch: Der Antrag ist nicht abgelehnt worden. Er befindet sich in der üblichen Prüfung des Ministeriums. Dies wurde uns in der Zwischenzeit vom Ministerium bestätigt. Schließlich liegt die Entscheidung über die Höhe des Strompreises nach der Genehmigung aus Düsseldorf wie bisher allein bei den zuständigen Gesellschaftsgremien unseres Unternehmens.

Artikel vom 11.05.2006