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Landschaftsbeirat lässt
sich Pläne erläutern

Zukunftsprojekt Tonabgrabung im Struckhof

Schnathorst (ber). Vom Bebauungsplan Tonabgrabung Struckhof, den die Gemeinde Hüllhorst für eine Fläche in der Nähe der Windmühle in Schnat-horst aufstellt, machte sich gestern Nachmittag bei einem Ortstermin der Landschaftsbeirat des Kreises Minden-Lübbecke ein Bild.

Für Teile der Fläche hat die Gemeinde die Entlassung aus dem Landschaftsschutz beantragt, und da es noch nicht um ein konkretes Abgrabungsprojekt einer Firma, sondern um die Zukunftsplanung der Gemeinde geht, hatte der Vorsitzende des Landschaftsbeirates, Dr. Gerhard Franke, diesen Ortstermin anberaumt. Für ihn sei dieses Vorgehen nämlich ein »Novum«, so Franke.
Die halbstündige Diskussion vor Ort, die anschließend bei der Sitzung im Kreishaus fortgesetzt wurde, zeigte, dass es sich für die Mitglieder im Landschaftsbeirat nicht nur um eine Formalie handelte. Die Gegend rund um die Mühle präsentierte sich außerdem in der Frühlingssonne von ihrer schönsten Seite, so dass auch Franke die »Natur pur« lobte, in der der Ortstermin stattfand. Eine Abgrabung würde dieses Bild für viele Jahre und Jahrzehnte beeinträchtigen, auch wenn im Anschluss daran wieder eine landwirtschaftliche Fläche (wie vorgesehen) hergerichtet würde.
Für die Gemeinde Hüllhorst erläuterte Bauamtsleiter Hans Knefel den Sachstand. Probebohrungen der Firma Meyer Holsen, die in Büttendorf Ton abbaut und noch dieses Jahr mit den Abgrabungen auf einer genehmigten Fläche in Tengern beginnen will, haben auch für das Grundstück im Struckhof gute Qualitäten ergeben, so dass es im Gebietsentwicklungsplan (der die Zukunftsplanung der Gemeinde darstellt) berücksichtigt wurde. Zwischenzeitlich wurde ein Windrad für die Fläche beantragt; diesem Antrag begegnete die Gemeinde mit einer Veränderungssperre für das Gebiet und setzte sich auch vor Gericht damit durch.
Mit einer Veränderungssperre allein war es aber nicht getan, nun musste ein Bebauungsplan aufgestellt werden, in dem es noch nicht um ein konkretes Abgrabungsvorhaben geht (ein solches dürfte wahrscheinlich noch viele Jahre auf sich warten lassen), sondern um Grundsätzliches. Und bevor die Bezirksregierung diesen Bebauungsplan genehmigt, ist eine Stellungnahme des Landschaftsbeirates erforderlich.
Michael Geissler, Leiter der unteren Landschaftsbehörde, erläuterte in der Sitzung im Kreishaus, dass der Landschaftsbeirat aber nicht wie von der Gemeinde beantragt der Aufhebung des Landschaftsschutzes zustimmen muss. Da es sich nicht um ein Baugebiet, sondern um eine Abgrabung handele und die Fläche irgendwann wieder einmal landwirtschaftlich genutzt werden kann, kann aus seiner Sicht der Landschaftsschutz bestehen bleiben, der Beirat aber trotzdem die Pläne der Gemeinde unterstützen. Unter Schutz steht ohnehin nicht der Busch, die kleine Waldfläche, sondern ein Teil der Äcker.

Artikel vom 10.05.2006