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Symphatien
nun verscherzt

18-Jähriger muss ins Gefängnis

Hiddenhausen (cl). »Irgendwann ist endgültig mal Schluss!« bekam der 18-jährige Gunnar D. (Namen geändert) aus Hiddenhausen beim Jugendschöffengericht von der Vorsitzenden Richterin Alexandra Sykulla zu hören. Doch den härteren Schlag hatte er schon einige Minuten vorher einstecken müssen: Die neue Einheitsjugendstrafe von 15 Monaten wurden nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt!

Seit zwei Wochen absolviert der junge Mann ein Praktikum, im August hätte er eine Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau antreten können.
Dies wurde durchaus in die Waagschale gelegt, aber gegen den Angeklagten sprach einfach zuviel: Am 31. März 2005 war er vom Jugendschöffengericht für eine lange Reihe von Delikten quer durchs Strafgesetzbuch, die er in eineinhalb Jahren begangen hatte, zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden, die jetzt einbezogen werden musste. Doch Gunnar D. verscherzte sich konsequent alle Sympathien. Er leistete hartnäckig nicht die auferlegten Arbeitsstunden trotz aller Anschreiben von Richterin Sykulla und erlittenem Beugearrest. Die Schulen für Erziehungshilfe hatte er ohne Abschluss verlassen. Bei der Jugendgerichtshilfe war er ähnlich unzuverlässig, die Krönung lieferte er aber mit seinem sonstigen Bewährungsverhalten: Seine Bewährungshelferin hielt in ihrem Bericht fest: »Das war der schlechteste Bewährungsverlauf, den ich in 16 Berufsjahren erleben musste.« Telefonisch gab sie der Vorsitzenden die Empfehlung: »Einschließen und die Schlüssel wegschmeißen!«
Gunnar D. leistete sich ein gutes halbes Jahr nach der Verurteilung eine Fahrt mit einem nichtversicherten Zweirad und wurde dabei erwischt. Eine Woche später unternahm er mit zwei Kumpanen einen Zug durch Bielefeld. Zwischen der Kreuzstraße und der Neustädter Straße schlug er unter Alkohol die Außenspiegel von neun PKW und einem Quad ab. Die immensen Schäden wird er nie bezahlen können. Lange hatte er geleugnet, in der Verhandlung nahm er die Alleinschuld auf sich, so wurden seine zwei Begleiter freigesprochen. Verteidiger Dirk Baumann erwägt, für Gunnar D. Berufung einzulegen.

Artikel vom 09.05.2006