08.06.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Winkelzug der Advokaten

Grobes Unrecht unter Alkoholeinfluss


Zu dem Bericht »Urteil gegen trinkenden Arzt gekippt«:
So ist's recht, das ist »Recht« in Deutschland! Ein Winkelzug des Advokaten reicht, um bei jemandem, der grobes Unrecht begangen hat, die berechtigte Strafe zu mildern: verminderte Schuldfähigkeit, weil der Täter Alkohol getrunken hat. Beim Konsum von harten Drogen könnte man ihn womöglich wegen Unzurechnungsfähigkeit freisprechen. So einfach ist das! Welch ein Armutszeugnis für diese marode Republik. Wo sind denn die, die sich gegen diese kranke Denkungsart wehren, gegen dieses pervertierte Verständnis von Handlung und Konsequenz? Mir kommt der Kaffee hoch, wenn ich so etwas lese.
Und um es ganz deutlich zu sagen: Es mag zwar »im Namen des Volkes« für »Recht« erklärt werden, aber ich schließe mich ausdrücklich davon aus! Deutsche, was für ein Volk seid ihr? Es bleibt dabei: Das Schicksal einer Gemeinschaft entscheidet sich gerade auch an der Gleichgültigkeit der Nichtbetroffenen; und: Der Weg des geringsten Widerstandes ist nur am Anfang gepflastert, für Ignoranz Schweiß und Tränen.
HANS-ULRICH WÖHRMANN33602 Bielefeld

Artikel vom 08.06.2006