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...und bekommt Recht

Trinken bis zur Unzurechnungsfähigkeit


Ein alkoholkranker Arzt rast mit 2,37 Promille (von einer Whisky-Flasche) morgens mitten durch die Stadt Bielefeld (erlaubt istTempo 50!).
Er übersieht vermutlich nicht nur eine rote Ampel (doch wo kein Kläger, da kein Richter), nur eine einzige aber genügt, an der es passiert: Er rammt den Pkw eines völlig unschuldigen, betagten Ehepaares, das kurz vor der Goldenen Hochzeit steht. Die Frau stirbt, der Mann erleidet (außer den seelischen Folgen) im einzelnen: Brüche des Kiefers, Bruch des Steißbeins, Brüche zahlreicher Rippen, einen Zwerchfellabriss, Stichwunden, Prellungen.
Das Landgericht Bielefeld verurteilt den Mediziner zu einer angemessenen Strafe. Dieser aber bzw. sein Anwalt ist »helle« und lässt dies nicht auf sich beruhen. Da muss sogar der durch den Unfall doch sehr in Mitleidenschaft gezogene Darm des Herrn Doktors herhalten...
Und der so arg Gebeutelte bekommt tatsächlich auch noch Recht!
Der Zeitgenosse wundert sich doch sehr ob solcher Weisheit der deutschen Justitia. Denn die fatale Botschaft lautet doch: »Leute, trinkt nur genug, am besten bis zur Unzurechnungsfähigkeit, dann ist alles nicht so schlimm...!«
Na, dann herzlichen Glückwunsch, deutsche Rechtsprechung, und Prost! So wird etwas aus unserem Gemeinwesen.
KLAUS FUSSY33611 Bielefeld

Artikel vom 08.06.2006