Karlsruhe (dpa). Vermieter dürfen auch gegen den Willen ihrer Mieter eine Mobilfunkantenne auf dem Dach des Mietshauses installieren lassen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs gilt das selbst dann, wenn einer der Mieter einen Herzschrittmacher hat und sich durch die elektromagnetische Strahlung gefährdet sieht. Einem Gutachten zufolge ist dies nicht zu befürchten. Az:VIII ZR 74/05