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Mörder will Schmerzensgeld

Gäfgen fühlt sich seit Polizeiverhör »traumatisiert«

Wegen Kindesmordes verurteilt: Magnus Gäfgen. Foto: dpa

Frankfurt (dpa). Der wegen Mordes an dem elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler verurteilte Magnus Gäfgen will Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Land Hessen, weil ihm seinerzeit im Polizeiverhör Folter angedroht wurde. Gäfgen habe dafür einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, bestätigte gestern ein Sprecher des Frankfurter Landgerichtes.
Die Sprecherin des Justizministeriums, Nicole Demme, nannte den Antrag »verwunderlich«, CDU-Fraktionschef Christean Wagner reagierte empört. »Gäfgen hat noch immer nicht realisiert, dass er der Täter ist und nicht das Opfer«, sagte der frühere Justizminister. Das Klagebegehren zeige fehlende Reue. Das Gerichtsverfahren habe offensichtlich keinen Eindruck gemacht.
Gäfgen begründet seine Klage mit den Verhörmethoden der Frankfurter Polizei. Seither sei er »traumatisiert«, heißt es in seinem Antrag. Wie viel Geld er vom Land verlangt, habe er in seinem Schriftsatz nicht erklärt. Über den Antrag werde das Gericht erst entscheiden, wenn die Erfolgsaussichten der Klage geprüft seien, sagte Gerichtssprecher Klaus Wiens.
Der damalige Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner hatte Gäfgen im Jahr 2002 mit massiver Gewalt bedrohen lassen, um den entführten Bankierssohn zu retten. Gäfgen hatte daraufhin das Versteck des bereits toten Jungen genannt. Wegen seiner Tat wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Daschner musste sich daraufhin wegen Nötigung vor Gericht verantworten.

Artikel vom 04.05.2006