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Das Schmiergeld muss
zurück gezahlt werden

Arbeitsgericht: Storck darf Ex-Einkaufschef abschöpfen

Von Stefan Küppers
Halle/Herford (WB). Der Ex-Einkaufsdirektor von Storck, Dieter M. aus Enger, muss die von ihm erlangten Schmiergelder in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro an seinen früheren Arbeitgeber zurückzahlen. Dies entschied das Arbeitsgericht in Herford.

Es war ein spektakuläres Urteil, das gestern Morgen in einem sehr unspektakulären Rahmen verkündet wurde. Denn als Arbeitsrichterin Dr. Sabine Fischer der Klage von Storck in vollem Umfang rechtgab, war kein weiterer Prozessbeteiligter zugegen, weder Vertreter der Kläger noch der Beklagte. Wie berichtet, war vor knapp vier Wochen ein Vergleichsvorschlag des Gerichts von Storck abgelehnt worden.
Dem Urteil zufolge, das vermutlich in weiteren Instanzen bestätigt werden muss, kann Storck von seinem Ex-Einkaufschef genau 1 165 384,57 Euro zurückfordern. Diese ermittelten Schmiergelder wurden über einen Zeitraum von sieben Jahren gezahlt. Außerdem muss M. anfallende Zinsen zahlen sowie die Gerichtskosten (knapp 10 000 Euro) tragen. Die Anwaltskosten dürften nach RVG bei 15 000 Euro je Partei liegen.
In ihrer knappen mündlichen Urteilsbegründung stellte die Richterin klar, dass die von verschiedenen Lieferanten an M. geleisteten Schmiergeldzahlungen alle in einem Gesamtzusammenhang zu sehen seien. Es habe sich eben nicht um nur gelegentliche Taten gehandelt. Auf eine weitergehende Beweisaufnahme sei es nicht angekommen. Die Äußerungen aus dem vorangegangenen Strafprozess seien vom Beklagten auch nicht mit Substanz bestritten worden, so die Richterin.
Wie berichtet, war der Ex-Einkaufsdirektor, der vor seiner fristlosen Entlassung im Juni 2004 ein Jahresgehalt von 175 000 Euro bezogen haben soll, vom Landgericht Bielefeld zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, wegen gewerbsmäßiger Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr. Hier läuft eine Revision.
Storck-Justitiar Dr. Bernd Rößler bezeichnete gestern auf WB-Anfrage das Urteil als »das von uns erwartete und erhoffte Signal«. Dieses sei ein wichtiges Signal zum einen in den Betrieb, aber auch an Lieferanten, dass sich Korruption eben nicht lohne. Auch wenn M. angebe, keine Mittel mehr zu besitzen, sei Storck mit diesem Urteil aber vorbreitet, falls doch noch mal Informationen über Gelder auftauchten, so Dr. Rößler. Eine Verbraucherinsolvenz, die ihn nach sieben Jahren von Schulden befreien würde, kann M. eben wegen der Straftaten übrigens nicht durchführen.

Artikel vom 04.05.2006