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Vier heiße Themen bei der Steuer

Auch Eigenheimzulage-Anträge dieses Jahr im Fokus des Finanzamts

Altkreis Halle (WB). Die letzten Anträge auf Eigenheimzulage, die doppelte Haushaltsführung bei Berufspendlern, Renovierungskosten in vermieteten Immobilien und der Verkauf von Firmenanteilen - das sind in diesem Jahr die vier Top-Themen für das Finanzamt Gütersloh. Um die Steuererklärung geht es in dieser Folge von »Erfolgreich wirtschaften«.

Um eine für alle möglichst gerechte und korrekte Besteuerung zu erreichen, setzt die Finanzverwaltung jedes Jahr andere Schwerpunkte. Das für den Altkreis Halle zuständige Finanzamt Gütersloh informierte jetzt die heimischen Steuerberater, welche Themen 2006 besonders im Fokus stehen.
Wer kurz vor dem Auslaufen der staatlichen Eigenheimzulage einen Antrag gestellt hat, muss eine strenge Prüfung erwarten. Frank Föste, Steuerberater in der Haller Kanzlei Tomik + Tomik empfiehlt: »Wer längere Bearbeitungszeiten und Rückfragen vermeiden will, sollte alle Unterlagen beisammen haben.« Dazu zählen Kaufvertrag oder Bauantrag, eine Kostenaufstellung, Nachweise über die Finanzierung des Objekts und die Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes.
Ein weiteres Augenmerk, so Föste, richten die Prüfer auf jene Steuererklärungen, in denen Arbeitnehmer die Kosten einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten ausweisen. Hierbei würden Angaben zum eigenen Hausstand, zur Zweitwohnung sowie Nachweise zu den Fahrtkosten verlangt. Föste: »Hat der Arbeitgeber Fahrtkosten erstattet, sollten entsprechende Nachweise nicht fehlen.«
Auch Vermieter, die im Wert von über 5 000 Euro renoviert haben, müssen mit Nachfragen rechnen. Föste erklärt: »Geprüft wird, ob es sich bei der Baumaßnahme nicht eher um nachträgliche Herstellungskosten handelt.« Die würden sich nur verteilt über mehrere Jahre Steuer mindernd auswirken. Er geht davon aus, dass die Prüfer im Finanzamt eine detaillierte Beschreibung der durchgeführten Baumaßnahme einfordern werden.
Im Fokus stehen zudem auch Steuerzahler, die in 2005 Anteile an einer GmbH verkauft haben. Die Ermittlung der Einkünfte hieraus sollte detailliert dargestellt werden, rät Föste. Der Veräußerungsvertrag, der aktuelle Gesellschaftsvertrag und Belege über die Anschaffungskosten der Beteiligung sollten in jedem Fall der Steuererklärung beigefügt werden.
www.kanzlei-tomik.de

Artikel vom 04.05.2006