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»Verweigerer«
kritisieren Sperre

Gaspreis-Initiative: Drohung unzulässig


Herford (pjs). Die Bürgerinitiative »gaspreis-runter-herford.de« hat heimischen Energieversorgern vorgeworfen, so genannte »Gaspreisverweigerer« mit Mahnschreiben einzuschüchtern und rechtswidrig mit Gassperren zu drohen. Die Sprecher Wolfgang Kretschmann und Kai Mensching verwiesen gestern auf Fälle, in denen Stadtwerke Herford und die Energie- und Wasserversorgung Bünde (EWB) Kunden damit gedroht hätten, die Versorgung ohne weitere Ankündigung einzustellen. Die Betroffenen hätten zuvor ihre Abschlagszahlungen gekürzt und Einspruch erhoben. »Wir weisen darauf hin, dass eine Versorgungssperre nach Unbilligkeitseinwand unzulässig ist«, betonte Wolfgang Kretschmann: »Die Androhung der Gassperre ist rechtswidrig.«
Im Regelfall bleibe es auch bei der Drohung mit einer Klage. Bei einer Klage müssten die Versorger ihre Kalkulation offenlegen. Erst dann könne beurteilt werden, ob die verlangten Preise der Billigkeit entsprechen. »Auch das Argument der Stadtwerke, sie müssten das Gas zu hohen Preisen einkaufen, können wir nicht gelten lassen«, unterstreicht Kretschmann. Er verweist auf den Kartellsenat des Oberlandesgerichts, der den Niederrheinwerken eine Pflichtverletzung vorgeworfen habe, weil diese nicht gegen überhöhte Preise des Vorlieferanten vorgegangen seien. »Weitere aktuelle Urteile geben uns Mut, dass wir unser Ziel erreichen werden, die Energieversorger zur Offenlegung der Kalkulation zu zwingen«, sagte der Sprecher der Herforder Initiative.
Detlef Jeretzky, Geschäftsführer der Stadtwerke Herford, erklärte gestern auf Anfrage, dass Kunden, die ihre Zahlungen aus Protest gegen Preiserhöhungen kürzten, nicht mit einer »Gassperre« gedroht werde. Eine »Panne« im Einzelfall schloss er allerdings nicht aus. Auch könnten zeitliche Überschneidungen in der Korrespondenz eine entsprechende Maßnahme veranlasst haben.
www.gaspreis-runter-herf ord.de

Artikel vom 29.04.2006