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»Aus« für frisierte »Flitzer«

Polizei kontrolliert Zweiradfahrer - acht Strafanzeigen

Lübbecke (wm). Ausgesprochen präsent war gestern die Polizei im Stadtgebiet von Lübbecke. Dabei galt das Interesse der Ordnungshüter diesmal den motorisierten Zweiradfahrern, die sich mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (Mofas) bzw. 50 km/h (Kleinkrafträder) im Straßenverkehr bewegen dürfen. Allerdings sind sie nicht selten schneller.

Und genau diese »Zweiradflitzer« wollte man ermitteln und aus dem Verkehr ziehen. Außerdem wurde kontrolliert, ob die Fahrer auch über die entsprechenden Führerscheine und Fahrzeugpapiere verfügen.
Bereits am frühen Morgen gab es am Berufskolleg für drei junge Leute ein eher böses Erwachen. Sie waren mit ihren »Maschinen« aufgefallen und wurden folgerichtig kontrolliert - mit dem Ergebnis, dass sie von Fahrern zu »Schiebern« wurden, dh. sie durften ihren Roller nur noch schiebend bewegen. Mittags richtete die Polizei ihre mobile Kontrollstation unterhalb des Wittekind-Gymnasiums ein, und auch hier fielen drei Rollerfahrer auf. Zwischen den Kontrollen an den Schulen waren Streifenwagen und das Videokrad der Polizei im Stadtgebiet unterwegs und lotsten Rollerfahrer zur Überprüfung an die Kontrollstation. Dabei wurden zwei weitere Verkehrsteilnehmer erwischt, deren Fahrzeuge bzw. Papiere nicht den Bestimmungen entsprachen. In allen acht Fällen wurden Strafanzeigen erstattet.
Das jedoch war nicht alles, denn drei frisierte Roller wurden sichergestellt und von einem Abschleppdienst abgeholt, damit später eventuell ein Gutachter herausfinden kann, warum das Fahrzeug schneller war als erlaubt.
Polizeihauptkommissar Ulrich Hovemeyer und seine Kollegen, Polizeioberkommissar Friedrich Knicker, Polizeikommissar Uwe Vogt und Polizeioberkommissar Erhard Möhlenpage sowie Polizeikommissar Achim Klute als Fahrer des Videokrades, gaben im Bedarfsfall Hinweise auf die geltenden Bestimmungen für Rollerfahrer. Dazu gehört insbesondere, dass Mofas nicht schneller als 25 km/h und Kleinkrafträder nicht schneller als 50 km/h sein dürfen; die Fahrer benötigen entsprechende Führerscheine. Um die Höchstgeschwindigkeit zu testen, wurden Roller auf ein mobiles Testgerät geschoben, wie es Autofahrer von Bremskontrollen her kennen. Und bei »Vollgas« zeigte ein großer Tachometer sehr schnell an, wie schnell das Zweirad wirklich ist. Allerdings waren die Beamten tolerant und ließen Abweichungen in gewisser Größenordung durchaus zu.
Die halfen den Fahrern der drei frisierten Roller nicht. Wer - wie sie - mit einem solchen Fahrzeug erwischt wird, muss neben der Anzeige mit empfindlichen Kosten rechnen. So werden rund 40 Euro Abschleppgebühr fällig. Und wird ein Gutachter tätig, um den Veränderungen auf die Spur zu kommen, kann dies nach Polizeiangaben bis zu 500 Euro kosten.

Artikel vom 28.04.2006