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Stallpflicht für Geflügel bis 15. Mai


Stemwede/Kreis Minden-Lübbecke (WB). Die weiter bestehende Gefahr der Einschleppung des Vogelgrippevirus durch Wildvögel in Nutzgeflügelbestände macht eine Verlängerung der Stallpflicht in Deutschland notwendig. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat daher die seit dem 17. Februar geltende Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest verlängert. Vorerst bis zum 15. Mai müssen auch im Kreis Minden-Lübbecke Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) weiterhin im Stall bleiben. Mit dieser Schutzmaßnahme sollen Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln verhindert werden. »Jeder muss sich bewusst sein, dass ein Seuchenausbruch im Kreis dazu führen würde, dass tausende Tiere getötet werden müssten und immense Kosten entstünden«, warnt der Kreis.
Vor diesem Hintergrund weist das Kreisveterinäramt auch ausdrücklich auf die möglichen Bußgelder hin, die bei Nichtbeachten der Vorschriften fällig werden könnten. Weitere Informationen zum Thema Geflügelpest sind auf der Homepage des Kreises unter www.minden-luebbecke.de in der Rubrik »Aktuelles« zu finden. Fragen werden auch unter Tel. 0 57 1/80 7-23 90 oder -23 61 beantwortet. Diese Rufnummer kann auch jeder Halter nutzen, der es bisher versäumt hat, sein Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) beim Kreisveterinäramt zu melden. Auch Bestandsanzeige-Formulare können im Internet unter www.minden-luebbecke.de in der Rubrik »Tiere und Lebensmittel«, »Tierseuchenbekämpfung« heruntergeladen werden.
Ob und unter welchen Voraussetzungen nach dem 15. Mai eine Lockerung der bestehenden Schutzmaßnahmen zu erwarten ist, wird sich nach den in der nächsten Woche stattfindenden Gesprächen zwischen den Fachministerien des Bundes und der Länder entscheiden.

Artikel vom 29.04.2006