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Schutz der
Parkanlage

Wichtig für Ortsbild und Kleinklima


Lashorst (WB). Die Bezirksregierung Detmold beabsichtigt, den geschützten Landschaftsbestandteil »Schlosspark Hüffe« in Lashorst durch ordnungsbehördliche Verordnung neu auszuweisen. Die Neuausweisung erfolgt turnusgemäß nach Ablauf der 20-jährigen Laufzeit der bestehenden Verordnung. Der Status bleibt unverändert.
Der »Schlosspark Hüffe« ist als rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft besonders schützenswürdig, weil er zur Belebung und Gliederung des Ortsbildes und zur Erhaltung und Verbesserung des Kleinklimas beiträgt. Der Schlosspark hat bereits seit zwei Jahrzehnten den Status des geschützten Landschaftsbestandteils inne, da ihm eine besondere Bedeutung als kulturhistorisch wertvolle Parkanlage zugeschrieben wird. Der »Schlosspark Hüffe« verfügt über einen sehr alten Baumbestand.
Der Verordnungsentwurf einschließlich der Übersichts- und Naturschutzkarten liegt öffentlich zugänglich in der Zeit vom 8. Mai bis 8. Juni in der Kreisverwaltung Minden, Portastraße 13, Bürgerservice im Eingangsbereich des Hauptgebäudes, aus. Die Unterlagen können dort montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr sowie auch bei der Bezirksregierung in Detmold, Leopoldstraße 15, Zimmer A 227, während der Dienstzeiten - montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 15 Uhr - eingesehen werden. Außerdem ist der Entwurf noch bei der Stadtverwaltung in Pr. Oldendorf, Rathausstr. 3, Zimmer 113, montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 15 bis 18 Uhr ausgelegt.
Bedenken oder Anregungen können in der Auslegungszeit beim Kreis Minden-Lübbecke oder bei der Bezirksregierung Detmold schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Für Fragen steht Michael Geissler im Umweltamt des Kreises Minden-Lübbecke unter Telefon 05 71 /807 23 38 zur Verfügung.

Artikel vom 28.04.2006