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Landrat stoppt
Offenlegung


Kreis Paderborn/Hövelhof (WV). Die geplante Änderung des Landschaftsplanes Sennelandschaft wird erst einmal vertagt. Grund ist ein beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängiges Verfahren: Bürger aus Hövelhof und Schloß Holte-Stukenbrock hatten gegen die Ausweisung der Sennebäche Furlbach und Haustenbach als FFH-Gebiet geklagt. Dieser Klage waren die Gemeinden Schloß Holte-Stukenbrock und Hövelhof beigetreten.
Landrat Manfred Müller hat in Absprache mit dem Vorsitzenden des Kreisausschusses für Natur und Umwelt, Bernhard Troja, entschieden, vor Offenlegung der Pläne die Entscheidung des Gerichts abzuwarten. Eine ursprünglich vorgesehene Bürgerversammlung findet vorerst nicht statt.
Möglich wurde diese Haltung in Abstimmung mit der Bezirksregierung Detmold.
Eigentlich war die Kreisverwaltung in der Pflicht, in diesem Jahr die Inhalte der FFH-Gebiete in den Landschaftsplan Senne einzuarbeiten.
Nach den ursprünglichen Plänen der Verwaltung sollte der Kreistag am 3. Mai die Aufstellung des Landschaftsplanes beschließen.
Anfang 2000 hatte das Land NRW auch Teile der Senne und der Sennebäche als schützenswertes FFH-Gebiet nach Brüssel gemeldet.

Artikel vom 27.04.2006