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L 782-Anlieger
sind  Verlierer

Lärmschutz-Gutachten vorgestellt

Halle (SKü). Anlieger der Haller Westumgehung (L 782) sind die großen Verlierer in Sachen Lärmschutz. Dies ist ein Ergebnis des mit Spannung erwarteten Gutachter-Vortrages zur A 33-Lärmproblematik gestern Abend im Haupt- und Finanzausschuss.

Die Ergebnisse der Lärm-Berechnungen, die Diplom-Physiker Klaus Brokopf vom Büro Akus aus Bielefeld vortrug, wollen die Haller Politiker in den Fraktionen noch genauer erörtern, weshalb die von dieser Zeitung bereits vorgestellte Beschlussvorlage mit Forderungen an die A 33-Planer gar nicht erst zur Abstimmung kam. Die detaillierten Darstellungen von Brokopf anhand von Lärmkarten lassen sich so zusammenfassen, dass entlang der eigentlichen A 33-Konsenstrasse die vom Landesbetrieb geplanten Schutzvorrichtungen weitgehend den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Das gilt auch für Hesseln und das dort zur Bahn hin geplante Neubaugebiet. Einzelhäuser in unmittelbarer Nähe der Trasse werden gleichwohl das Anrecht auf weiteren passiven Lärmschutz haben. Wobei Brokopf den »geldwerten Hinweis« gab, dass hier nicht nur der Einbau von Lärmschutzfenstern gemeint ist, sondern bei regulärem Bewohnen eines Dachgeschosses die zusätzliche Dämmung des ganzen Daches verlangt werden kann.
Für den Bereich der Siedlung Am Forst machte Brokopf eine Schwachstelle im Lärmschutzkonzept aus. Über die Brücke am Postweg dringt den Berechnungen zufolge ein zu hoher Lärmpegel in Randbereiche des Wohngebietes ein. Brokopf regte weitere Schutzmaßnahmen an der Brücke an.
Auf Anfrage des WB am Rande der Sitzung sagte der Gutachter, dass durch die stadtnahe Trasse tatsächlich große Teile der Stadt bei Westwind »verlärmt« würden. Allerdings sei der Lärm juristisch zumutbar: »Aber die laue Sommernacht auf der Terasse könnte manchem verdorben werden.« Andererseits würden durch eintretende Verkehrsverlagerungen einige Stadtbereiche auch entlastet.
Als eigentliche Verlierer müssen die Anlieger der Westumgehung gesehen werden, die bisher keinen Lärmschutz haben und rechtlich gesehen auch künftig keinen Anspruch haben. Dazu zählen der westliche Bereich der Brandheide und viele Häuser im Bereich Arrode. Hier gibt es bereits jetzt eine hohe Vorbelastung. Für 2020 ist auf dieser Zubringerstrecke eine Steigerung von 10 200 Kfz in 24 Stunden (ohne A 33) auf 14 000 Kfz/Tag (mit A 33) errechnet worden, was einer effektiven Mehrbelastung von »nur« 1,4 Dezibel entspricht. Gleichwohl werden dem Gutachten zufolge die Mischgrenzwerte für die Nacht um bis zu 5 dB(A) überschritten. Da die L 782 im fraglichen Bereich wegen der A 33 nicht umgebaut wird, besteht rechtlich kein Anspruch auf Lärmschutz. Anwohnerin und Ratsdame Dr. Ute Müller (CDU) zeigte sich schockiert.

Artikel vom 27.04.2006