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60 Anmeldungen von
Seiteneinsteigern

Oberstufe des Gymnasiums begehrt


Schloß Holte-Stukenbrock (WB). Das Jugendparlament und die Anmeldezahlen für die Oberstufe am Gymnasium sind einige der Themen, die der Familien-, Schul-, Sport- und Sozialausschuss am Mittwoch, 3. Mai, ab 18 Uhr im Rathaus erörtert.
Schulleiterin des Gymnasiums, Marion Blome, wird im Ausschuss über die Anmeldezahlen am Gymnasium sprechen. Mehr als 60 Anmeldungen für die Oberstufe kommen allein von Seiteneinsteigern. Dazu kommen die Schüler, die dieses Jahr von der Jahrgangsstufe 10 in die 11 wechseln. Auch die Anmeldezahlen zur Jahrgangsstufe 5 sind derart gestiegen, dass dieses Jahr eine weitere Klasse zu bilden ist. Die Prognose, dass das Gymnasium Schloß Holte-Stukenbrock nach dem Städtischen Gymnasium in Gütersloh mit mehr als 1000 Schülern zum zweitgrößten Gymnasium im Kreis wird, scheint sich damit zu erfüllen.
Die FDP-Fraktion hat beantragt, nach den Anmeldungen für die Kindergärten mit den Familien zu sprechen, die ihre drei- und vierjährigen Kinder nicht zum Kindergartenbesuch anmelden. Damit soll die Konsequenz aus der PISA-Studie gezogen werden, die die Förderung im Kindergartenalter für wichtig hält. Die Verwaltung will diesen Antrag an den Kreis weiterleiten, da die Stadt kein eigenes Jugendamt und deshalb auch kein geeignetes Personal für solche Gespräche mit Eltern hat. Die Stadt wolle mit dem Kreis herausfinden, ob solche Gespräche durchführbar und Erfolg versprechend sind.
Die Verwaltung schlägt vor, einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu Elternbeiträgen für die offene Ganztagsgrundschule abzulehnen. Die Grünen schlagen vor, den Elternbetrag linear einkommensabhängig zu machen und auf 0,25 Prozent des Jahreseinkommens festzusetzen. Eltern mit einem Jahreseinkommen von 40 000 Euro und mehr sollten den Höchstbetrag von 100 Euro zahlen. Die Verwaltung lehnt den Vorschlag ab, weil zum 1. August 2008 die Möglichkeit besteht, den Höchstbetrag auf 150 Euro festzusetzen. Die Betragsfestsetzung mit den Bemessungsgrenzen finden sich im Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder wieder und seien den Eltern vom Kindergarten vertraut.

Artikel vom 24.04.2006