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Nachtschicht für die Jugendschützer

Kontrolleure erwischen immer weniger Minderjährige in den Lokalen

Von Michel Winde (Text und Foto)
Bad Oeynhausen (WB). Zum Ferienende nutzen viele Jugendliche das letzte Wochenende, um die Nacht zum Tag zu machen. Oft wird bis in die Morgenstunden in Gaststätten und Kneipen gefeiert. Unter 18-Jährigen ist dies ohne Erziehungsberechtigten jedoch maximal bis 24 Uhr erlaubt. Um in Bad Oeynhausener Gaststätten nach dem Rechten zu sehen, legten Polizei, Jugend- und Ordnungsamt in der Nacht zum Samstag eine Sonderschicht ein.

Kriminalkommissar Klaus Matschuck durchkämmte mit seinem neunköpfigen Team ab 24 Uhr Lokale in Innenstadt und Umgebung. »Die Jugendschutzkontrollen werden ein bis zwei Mal im Jahr durchgeführt. Von Mal zu Mal nehmen wir uns dabei andere Gaststätten«, erklärte der Polizist.
Nachdem er die Einsatzbesprechung in der Oeynhausener Polizeiwache abgeschlossen hatte, steuerten die Jugendschutzbeauftragten als erstes die Innenstadt an. »Der Bereich um die Klosterstraße ist abends immer sehr hoch frequentiert«, sagte Matschuck. Deshalb bestand dort während des gesamten Einsatzes auch die meiste Arbeit.
In einem bei Jugendlichen beliebten Lokal wurde das Team um Klaus Matschuck gleich dreifach fündig. Nachdem die Personalien der Mädchen aufgenommen worden waren, mussten sie die Gaststätte verlassen. Normalerweise müssen die Eltern ihre Kinder dann abholen. Da die Jugendlichen jedoch mit älterem Freund da waren oder es nicht weit nach Hause hatten, drückten Günther Oefler vom Ordnungsamt und Eckhard Mohrmann vom Jugendamt ein Auge zu. Auf den Betreiber des Lokals wird trotzdem ein Bußgeldverfahren zu kommen.
»Nach dem Jugendschutzgesetz können Strafen von bis zu 50 000 Euro verhängt werden. In den Vorjahren haben wir den Kneipiers jedoch maximal Geldbußen von 1 500 Euro auferlegt«, erklärt Rolf Brinkheinrich vom Ordnungsamt. Gaststätten, die in den vergangenen Jahren nicht aufgefallen seien, hätten sogar nur Sanktionen von bis zu 200 Euro zu erwarten. Somit würden sie auch nicht im Zentralregister vermerkt werden, erklärte Brinkheinrich.
Die Aufgabenverteilung zwischen Polizei, Ordnungs- und Jugendamt ist wie folgt: »Das Ordnungsamt ist dafür zuständig, dass die Kontrollen in den Gaststätten durchgeführt werden. Anschließend muss das Jugendamt dafür sorgen, dass die Eltern vom Verbleib ihrer Kinder erfahren«, erklärte Klaus Matschuk. Die Polizei stelle nur Personal.
Auch wenn die Jugendlichen oft nervös und aufgeregt sind, wenn sie von der Polizei in Kneipen aufgegriffen werden, haben sie keine Folgen zu befürchten. »Die Maßnahmen richten sich ausschließlich gegen die Gaststättenbetreiber«, sagte Günther Oefler.
Trotz der zu erwartenden Strafe durch das Ordnungsamt findet es auch der Wirt des betroffenen Lokals wichtig, dass Jugendliche nach 24 Uhr nicht mehr in Kneipen verweilen. »Allerdings wundert es mich, dass viele Eltern ihre Kinder so spät noch aus dem Haus lassen. Das gab's bei mir früher nicht«, erinnerte er sich. Im Laufe des Abends wurden noch fünf weitere Gaststätten kontrolliert, bei einer Beanstandung.
Besonders positiv ist den Ermittlern der Polizei die Tanzbar »Amarillo« aufgefallen. Trotz eines Durchlaufs von 300 Leuten am Abend mussten Matschuck und Co. dort nicht eingreifen. »Mit Türstehern steht und fällt eben sehr viel«, lobte Eckhard Mohrmann das Personal des Amarillos.
Insgesamt, so Eckhard Mohrmann, würde es von Jahr zu Jahr besser. Seitdem die Kontrollen im Jahr 2000 begannen, würden immer weniger Jugendliche unter 18 Jahren angetroffen.

Artikel vom 24.04.2006