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Tageskalender
Selbsthilfegruppe für Alkoholkranke und Angehörige: 20 Uhr im Gemeindehaus Pr. Ströhen.
Volks- und Squartanz: 20 bis 22 Uhr im Schloss Rahden.
Spielmannszug Schützengilde Rahden: 18 Uhr Probe in den Altstadtstuben.
Spielmannszug Pr. Ströhen: 20 Uhr Übungsabend, Schießhalle.
Spielmannszug Wehe: 19.30 Uhr Übungsabend, Schießhalle.
CVJM Rahden: 18 bis 21 Uhr »Offene Tür« im Jugendkeller des Gemeindehauses.
Evangelisches Gemeindehaus: 9 Uhr Spielgruppe, 15 Uhr Posaunenanfänger, 20 Uhr Kantorei.
Volleyballer Varl: 18 Uhr weibliche Jugend, 19.30 Uhr Damen.
Fitnesssport für Männer ab 40: 19 Uhr, Realschulturnhalle.
BSG: 17 Uhr: Gymnastik Kinder, 18 Uhr: Gymnastik für Senioren, Realschule; 19 Uhr: Gymnastik, Sport und Spiel für alle Mitglieder; 20 Uhr: Gymnastik für Osteoporose-Erkrankte, 20.15 Uhr Quigong, in der Stadtsporthalle und 20 Uhr Herzsportgruppe in der Realschule.
Kneipp-Verein: 18.30 Uhr Yoga, Grundschule Rahden.
Walking: TuSpo Rahden, 18 Uhr Sportplatz Brullfeld.
Bibeltreue Christen: 17 bis 19 Uhr Sporttreff junger Leute in der neuen Grundschulturnhalle.
Hallenbad Rahden: 6 bis 8 Uhr Frühschwimmen.

Notdienste
Apotheken-Notdienst Rahden/Espelkamp:
durchgehend: Freiherr-vom-Stein-Apotheke in Espelkamp, Breslauer Straße 29.
zusätzlich von 9 bis 20 Uhr: Köchling'sche Apotheke in Rahden, Gerichtsstraße 18.

Verordnung
schützt Bienen
Rahden (WB). Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf blühende Pflanzen ausgebracht werden. Wie die Landwirtschaftskammer NRW betont, gilt dies auch für Hobbygärtner. Die Verordnung über die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel schützt Honigbienen und deren wild lebende Verwandte. Nach dieser Verordnung dürfen Pflanzenschutzmittel, die für Bienen gefährlich sind, nicht an Pflanzen angewendet werden, die blühen oder sichtbar von Bienen überflogen werden. Das Verbot der Anwendung gilt nicht nur für blühende Pflanzen, die den Bienen Nektar liefern, sondern auch für nichtblühende Pflanzen, auf deren Oberfläche Honigtau klebt. Hobbygärtner, die sichergehen wollen, sollten nur solche Pflanzenschutzmittel einsetzen, die nicht als bienengefährlich gekennzeichnet sind. Im Zweifelsfall geben die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer oder der Pflanzenschutzdienst gern Auskunft, Tel. 02 28/43 40.

Artikel vom 24.04.2006