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Drei Jahre Haft
für 33-Jährigen

Sexuelle Nötigung und Drogenhandel

Rheda-Wiedenbrück/Bielefeld (uko). Ein gambischer Asylbewerber aus Rheda-Wiedenbrück soll drei Jahre Haft absitzen. Das hat gestern das Landgericht Bielefeld entschieden, das den 33-jährigen Serign M. der sexuellen Nötigung sowie des Rauschgifthandels für schuldig sprach.

Der Gambier, der die Aufenthaltsgestattung durch die Heirat mit einer Deutschen erhielt, hatte am 22. Mai des vergangenen Jahres ein erst 14-jähriges Mädchen unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt. Angeblich hatte er eine Geldbörse mit 300 Euro gefunden - davon sollte die Schülerin einen Anteil erhalten. Aus dem Scherz wurde bitterer Ernst, als der Schwarzafrikaner sein Opfer in der Wohnung einschloss. Dann wurde der Gambier zudringlich und missbrauchte das Kind.
Als das Mädchen mehrfach um Hilfe schrie, ließ der 33-Jährige von der Kleinen ab. Er warf ihr obendrein 50 Euro hinterher, die das Mädchen auch mitnahm und in die Geldbörse der Mutter steckte. Als die Frau ihre Tochter jedoch später fragte, woher das Geld stamme, erzählte das Mädchen notgedrungen die Geschichte.
Während das Opfer bis zur Hauptverhandlung eine konstante Aussage abgeliefert hatte, verstrickte sich Serign M. in massive Widersprüche. Zunächst hatte der Gambier behauptet, das Mädchen nur geküsst zu haben. Erst in der Hauptverhandlung vor der 3. Strafkammer erklärte er, es sei zwar zu Zärtlichkeiten gekommen, jedoch mit dem Einverständnis der 14-Jährigen und nachdem sie Geld verlangt habe.
Das Gericht legte dem Gambier obendrein den neunfachen Handel mit Rauschgift zur Last. Serign M. hatte demnach vom 10. Februar bis zum 9. März 2005 einem Mann aus Rheda-Wiedenbrück jeweils 0,2 Gramm Kokain für insgesamt 180 Euro verkauft. Der Kunde hatte die Käufe nach langem Zögern zugegeben.
Beide Zeugen waren nach Ansicht des Gerichts glaubhaft. So litt das Mädchen noch lange nach dem Vorfall in der Wohnung des Gambiers unter der sexuellen Misshandlung. Die Schülerin war in ihren schulischen Leistungen massiv abgefallen, sie zeigte zudem nach der Tat die für Sexopfer typischen Symptome.
Serign M. kündigte noch in der Verhandlung an, gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen zu wollen. Sollte der Spruch jedoch rechtskräftig werden, muss der Mann mit seiner Abschiebung nach Afrika rechnen.
Von dem Verdacht der Vergewaltigung eines anderen, ebenfalls 14-jährigen Mädchens sprach das Gericht den Mann frei. Die Aussage des Opfers sei nicht beweiskräftig genug gewesen, hieß es.

Artikel vom 20.04.2006