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Drogenanbau in
eigener Wohnung

Haftstrafe für Haschischplantagen

Bielefeld (hz). Die Vorliebe eines Bielefelders für Zimmerpflanzen der ganz besonderen Art ist dem 43-Jährigen gestern zum Verhängnis geworden. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Klaus Schmitz verurteilte Ulrich G. zu zwei Jahren und acht Monaten Haft - der Mann hatte Haschisch in seiner Wohnung gezüchtet.

Ulrich G. ist so etwas, was man gemeinhin als verkrachte Existenz bezeichnet. Der Angeklagte hat zwar eine Lehre zum Gas- und Wasserinstallateur abgeschlossen, nach der Ausbildung aber nie in diesem Handwerksberuf gearbeitet. Eine Drogenkarriere (Heroin) und der Hang zu Straftaten (Diebstähle, Hehlerei, Straßenverkehrsdelikte) passten offenbar nicht zu einem geregelten Arbeitsleben. Später ließ sich der 43-Jährige dann zum Systemelektroniker in der Computerbranche umschulen, ist seit inzwischen sechs Jahren ohne entsprechende Beschäftigung und lebte bis zu seiner Verhaftung am 6. Januar dieses Jahres von Arbeitslosenhilfe.
Nachdem Ulrich G. erfolgreich eine Therapie gegen seine Heroinsucht absolviert hatte, griff der 43-Jährige zur »weichen« Droge Haschisch. Im Oktober 2004, so heißt es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, kam der Bielefelder dann auf die verhängnisvolle Idee, professionell in Haschischanbau und -Verkauf einzusteigen. Bis zu einem Polizeieinsatz am 6. Juni vergangenen Jahres betrieb der Arbeitslose mit Komplizen gleich zwei Rauschgiftplantagen in einem Haus am Hartlager Weg: ein Haschischfeld war im 1. Stock angesiedelt, das zweite befand sich in einer nicht vermieteten Dachgeschosswohnung.
Obwohl die Drogenfahnder die Plantagen Anfang Juni 2005 abgeerntet und hunderte Haschischpflanzen vernichtet hatten, gab Ulrich G. seine Leidenschaft fürs Zimmergrün der ganz besonderen Art nicht auf. In Sichtweite zu den Justizbehörden - an der Luisenstraße gegenüber dem Amtsgericht - zog der Bielefelder in seiner Wohnung wieder eine Plantage hoch. Das neue Feld war Anfang Januar dieses Jahr von der Kripo entdeckt worden, Ulrich G. landete in der Untersuchungshaft.
Verteidiger Dr. Holger Rostek konnte beim gestrigen Prozess für seinen geständigen Mandanten immerhin einen Teilerfolg erzielen. Das Schöffengericht blieb mit einer Strafe von zwei Jahren und acht Monaten unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zudem wurde der Haftbefehl gegen Ulrich G. gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, damit der Bielefelder bis zum Haftantritt seine persönlichen Verhältnisse ordnen kann.

Artikel vom 19.04.2006