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Tiefenwasser-Entnahme
wird deutlich reduziert

Wasserrechtsantrag läuft - Diebesweg Hauptstandbein

Paderborn (WV). Die Wasserwerke Paderborn, die für die Trinkwassergewinnung der Städte Paderborn und Bad Lippspringe sowie der Gemeinde Borchen verantwortlich sind, haben einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur Sicherung der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung eingeleitet.

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz werden Wasserentnahmerechte in Deutschland nur befristet erteilt. Da das 1985 erteilte Wasserrecht für die Tiefenwasserentnahme ausgelaufen ist, muss in einem gesonderten Verfahren wieder eine neue Entnahmegenehmigung beantragt werden. Nach intensivier Vorprüfung durch das Staatliche Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz in Detmold und unter Einbeziehung der Untersuchungsergebnisse sowie der rückläufigen Bedarfsprognose wird die beantragte Entnahmemenge von derzeit 14 Mio Kubikmetern pro Jahr auf elf Mio. Kubikmeter reduziert. Dadurch wird gewährleistet, dass die Tiefenwasserentnahme im Einklang mit der Natur und dem Grundwasserhaushalt bleibt, ohne jedoch die erforderliche Versorgungssicherheit mit Trinkwasser bis zum Jahre 2035 zu beeinträchtigen.
Neben den Wasserbezugsmengen aus der Aabach-Talsperre und anderen Gewinnungsanlagen bleibt das Wasserwerk Diebesweg damit weiterhin das Hauptstandbein der Wasserwerke Paderborn.
Mit den Vorbereitungen für das Antragsverfahren wurde bereits im Jahre 1998 begonnen. Neben der Erkundung des Tiefenwassersystems, seiner Fließrichtung und seines Dargebotes wurden umfangreiche Untersuchungen über die landschaftsökologischen Verhältnisse durchgeführt. Obwohl in dem 500 Quadratkilometer großen Untersuchungsgebiet mehr als 1700 Bohrungen einbezogen wurden, mussten die Wasserwerke noch zahlreiche weitere Grundwassermeßstellen errichten, um die wissenschaftlichen Betrachtungen zu vervollständigen.
Neben den Gutachterbüros leisteten auch Paderborner Schüler einen Beitrag zur Erkundung. Die bisher seit 2001 durchgeführten Untersuchungen des Reismann-Gymnasiums im Bereich des Rothebaches und an dessen Quellstandorten stellen als »Langzeitbetrachtung« eine wichtige Ergänzung der von den Gutachtern erarbeiteten Unterlagen dar.
Sobald die Stellungnahme der Städte, Gemeinden und Fachbehörden vorliegt wird nach den Sommerferien der Antrag öffentlich ausgelegt.

Artikel vom 20.04.2006