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Schlägerei
nach Kirmes

20-Jährige müssen Schmerzensgeld zahlen

Von Julia Specht
Steinheim / Höxter (WB). Auf Volksfesten kommt es immer wieder zu Schlägereien. Eine davon geschah im September 2005 auf der »Wilbaser Kirmes« bei Blomberg und fand gestern im Amtsgericht Höxter ein Nachspiel.


Auf der Anklagebank saßen ein 19-Jähriger aus Schieder-Schwalenberg und zwei 20-Jährige aus Steinheim. Als sie sich in der Nacht nach Hause begeben wollten, hatten sie bereits zwischen 1,2 und 1,4 Promille Alkohol im Blut. Ohne Grund beleidigten und provozierten sie die ihnen unbekannten Personen, die vor ihnen gingen, bis es zu einer tätlichen Auseinandersetzung kam.
Die Angeklagten schlugen auf einen 24-Jährigen aus Lügde ein, der daraufhin zu Boden ging. Der 19-Jährige berichtete am Dienstag: »Ich habe den am Boden Liegenden getreten, weil ich völlig in Rage war. Nach Alkoholgenuss handle ich nicht nachvollziehbar.«
Die anwesende Schwester des Opfers und eine Freundin aus Barntrup wollten dem Verletzten helfen und wurden von den Angeklagten ebenfalls getreten und festgehalten. Eine der Frauen schlug mit ihrem Schuh auf einen Angeklagten ein, dieser erlitt eine Platzwunde am Kopf. Die Nebenkläger trugen starke Prellungen und Schürfwunden davon.
Nach der Auseinandersetzung flohen die Angeklagten und wurden noch in der Tatnacht auf der Bundesstraße 1 von der Polizei festgenommen. Bei der Gerichtsverhandlung zeigten sich die jungen Männer schuldbewusst. Ein Angeklagter gestand: »Ich schäme mich für die Tat!« Auf Antrag der Staatsanwaltschaft einigten sich die Beteiligten nach zehnminütiger Besprechung -ÊRichter Dr. Andreas Hohendorf stellte das Verfahren vorläufig ein. Die jungen Männer müssen allerdings Schmerzensgelder in Höhe von insgesamt 2610 Euro zahlen.

Artikel vom 19.04.2006